Die Sorge vor einem rapiden Anstieg der Zuwanderungszahlen aus Afghanistan in die EU geht an den tatsächlichen flüchtlingspolitischen Herausforderungen vorbei. Aktuell kommt es darauf an, die internationale Hilfe zu koordinieren, meinen Steffen Angenendt, Nadine Biehler, David Kipp, Nadine Knapp, Amrei Meier und Anne Koch.
In den Tagen nach der Machtübernahme der Taliban dauern die Evakuierungsmaßnahmen der internationalen Kräfte am Flughafen Kabul an. Für die Rettung der Ortskräfte, die aufgrund ihrer Tätigkeit für westliche Streitkräfte und Organisationen gefährdet sind, läuft die Zeit ab. Noch schwieriger ist es, von den Taliban bedrohte politische und zivilgesellschaftliche Akteure, insbesondere Frauenrechtlerinnen, zu schützen, für deren Rettung keine Vorkehrungen getroffen wurden.
Humanitäre Hilfe für die afghanische Bevölkerung
Auch weitere Faktoren verschärfen die humanitäre Notlage im Land: circa 14 Millionen Menschen sind von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen; hinzukommen Extremwetterereignisse wie etwa Dürren und Überschwemmungen. Das hat schon vor der Machtübernahme der Taliban zu einer steigenden Zahl an Binnenvertriebenen geführt. Ihre Zahl hat sich von circa 4,7 Millionen zu Jahresbeginn allein aufgrund des aktuellen Konfliktgeschehens um weitere 550.000 Menschen erhöht und droht weiter zu steigen – obwohl die Taliban keine gezielte Vertreibungsstrategie zu verfolgen scheinen. Angesichts der immensen Not ist es unerlässlich, die im Land verbliebenen humanitären Organisationen weiter zu finanzieren und die Hilfe für die Bevölkerung auszubauen, unabhängig davon, welches Regime an der Macht ist.
Aufnahmeländer humanitär unterstützen
Neben Binnenvertriebenen wird auch die Zahl derjenigen zunehmen, die ins Ausland fliehen – auch wenn die Kontrolle der Taliban grenzüberschreitende Fluchtbewegungen erschweren. Schätzungen zu Folge beherbergen Iran und Pakistan zusammen bereits bis zu sechs Millionen Afghaninnen und Afghanen. Beide Länder verstärken daher seit einiger Zeit ihren Grenzschutz, um weitere unkontrollierte Wanderungsbewegungen zu verhindern.
Dennoch sollten die Bundesregierung und ihre internationalen Partner den Austausch mit den Anrainerstaaten suchen, um die Aufnahme und Versorgung der dort zu erwartenden Flüchtlinge vorzubereiten. Denn eine der zentralen Lehren aus den Fluchtbewegungen 2015/16 war, dass eine mangelhafte Unterstützung der aufnehmenden Nachbarländer Menschen zur Weiterwanderung zwingt, etwa, wenn es nicht genug zu essen gibt. Allerdings bleibt die Zusammenarbeit über humanitäre Hilfe hinaus politisch und menschenrechtlich heikel: Pakistan unterstützt die Taliban; das iranische Regime ist mit Sanktionen belegt und könnte deren Ende als Zugeständnis einfordern. Frauenrechte werden in beiden Staaten vielfach verletzt. Daher sollte die Bundesregierung ihre Beiträge zu bestehenden Unterstützungsmaßnahmen, etwa durch den UNHCR und das Welternährungsprogramm, erhöhen und darauf achten, dass alle weiteren Leistungen gezielt über internationale Hilfsorganisationen laufen.
EU-Türkei-Zusammenarbeit fortsetzen
Auch die Türkei befürchtet Fluchtbewegungen aus Afghanistan, vornehmlich über den Iran. Anders als die syrischen Flüchtlinge haben Menschen aus Afghanistan dort aber keinen Zugang zu Hilfsprogrammen; ihre Situation wird zunehmend prekär. Die EU sollte die aktuellen Verhandlungen über die Fortsetzung der finanziellen Unterstützung im Rahmen der EU-Türkei-Erklärung dazu nutzen, den Schutz und die Versorgung auch der afghanischen Flüchtlinge in der Türkei zu verbessern. Dazu gehören Zugeständnisse, vor allem bei den seit langem versprochenen Visaerleichterungen und der Modernisierung der Zollunion. Gleichzeitig sollten sich die EU und die Bundesregierung für die Ausdehnung des temporären Schutzstatus' auch auf afghanische Flüchtlinge, die Einhaltung des Non-Refoulement-Prinzips – das verbietet, Menschen in gefährliche Situationen zurückzuschicken – sowie die Verbesserung der Menschenrechtssituation in der Türkei einsetzen. Dabei besteht allerdings die Gefahr, die Regierung Erdoğans aufzuwerten und die bestehende migrationspolitische Abhängigkeit der EU von der Türkei zu verstärken.
Resettlement-Kontingente ausweiten
Vorsorglich hat die griechische Regierung schon damit gedroht, Afghaninnen und Afghanen an der eigenen Grenze zurückzuweisen. Eine solche Abwehrrhetorik, die auch in anderen Mitgliedstaaten zu hören ist, wird weder der internationalen Verantwortung Europas für die Erhaltung des internationalen Flüchtlingsschutzes gerecht, noch ermöglicht sie einen international abgestimmten Umgang mit den Fluchtbewegungen. Die Bundesregierung sollte sich deshalb auf EU-Ebene dafür einsetzen, das Flüchtlingsrecht einzuhalten. Zudem sollte sie sich in einer internationalen Koalition für das Resettlement engagieren, also für die organisierte Umsiedlung von afghanischen Flüchtlingen aus den Erstaufnahmeländern. Die dafür bereitgestellten Plätze müssten den besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen zugutekommen, das heißt: Frauen und Mädchen sowie zivilgesellschaftlichen Akteuren. Die Bundesregierung könnte angesichts der derzeit niedrigen Zahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber neben den zu rettenden Ortskräften bis zu 50.000 Menschen durch Resettlement aufnehmen. Dabei würde sie noch unter der von den Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vereinbarten »Obergrenze« für Schutzsuchende von 180.000 bis 220.000 pro Jahr bleiben. Das könnte auch die Aufnahmebereitschaft der USA und anderer Staaten wie Kanada und Großbritannien, die bereits eigene Resettlement-Kontingente zugesagt haben, weiter erhöhen. Nur mit substantiellen Resettlement-Programmen kann den Erstaufnahmeländern signalisiert werden, dass man sie mit ihrer Aufgabe nicht allein lässt.
doi:10.18449/2020A78
Politische und institutionelle Herausforderungen im Kontext von Binnenvertreibung
doi:10.18449/2020S04v02
Wanderungsbewegungen nehmen weltweit zu. Die Gründe dafür sind vielfältig. Das Dossier führt in dieses komplexe Thema ein und legt einen Schwerpunkt auf nationale, europäische sowie internationale Migrations- und Flüchtlingspolitiken.