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Europäische Sicherheitsordnung

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg gegen die Ukraine ist auch ein Versuch Moskaus, die nach dem Ende des Kalten Krieges errichtete regelbasierte europäische Sicherheitsordnung zu Russlands Gunsten neu zu gestalten. Dies hat Auswirkungen weit über die ukrainischen Grenzen hinaus: Viele europäische Staaten haben ihre Verteidigungsausgaben erhöht, die NATO verstärkt ihre Bündnisverteidigung im Osten deutlich und Finnland (2023) und Schweden (2024) sind nach Jahrzehnten der Bündnisneutralität der Atlantischen Allianz beigetreten. Nachdem die Ukraine am 28.2.2022 die EU-Mitgliedschaft beantragt hatte, laufen seit Juni 2024 Beitrittsgespräche. Am 30.9.2022 reichte die Ukraine zudem einen Antrag auf »beschleunigte Mitgliedschaft« in der NATO ein. Obwohl die NATO seitdem die prinzipielle Beitrittsperspektive der Ukraine bekräftigt hat, der neue NATO-Ukraine-Rat eingerichtet wurde und alle G7-Staaten sowie ein großer Teil der EU-Mitgliedstaaten bilaterale Sicherheitsabkommen mit der Ukraine abgeschlossen haben, gibt es im Bündnis keinen Konsens hinsichtlich einer konkreten Zeitperspektive. Damit bleibt offen, ob die bilateralen Sicherheitszusagen ein Ersatz oder eine Brücke zu einer Mitgliedschaft in der Atlantischen Allianz sind und wie eine EU-Mitgliedschaft militärisch abgesichert werden kann.

Darüber hinaus hat Russlands Krieg gegen die Ukraine auch Auswirkungen auf das transatlantische Verhältnis und globale Sicherheit: die Nachhaltigkeit des US-amerikanischen Engagements für die europäische Sicherheit, die Zukunft nuklearer Abrüstung und den Regelungsbedarf bei globalen Sicherheitsthemen wie autonome Waffensysteme, Militarisierung des Weltraums und KI.

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