Ein Gerichtsurteil zur Umsiedlung eines kleinen beduinischen Dorfes im Westjordanland könnte strategische Bedeutung für den weiteren Verlauf des israelisch-palästinensischen Konflikts erlangen. Ein Kommentar von Lidia Averbukh.
Kurz gesagt, 10.08.2018 ForschungsgebieteEin Gerichtsurteil zur Umsiedlung eines kleinen beduinischen Dorfes im Westjordanland könnte strategische Bedeutung für den weiteren Verlauf des israelisch-palästinensischen Konflikts erlangen. Ein Kommentar von Lidia Averbukh.
Khan al-Ahmar ist ein beduinisches Dorf mit etwa 170 Bewohnern, das in den sogenannten C-Gebieten liegt, die etwa 60 Prozent der Westbank ausmachen. Hier liegen die meisten israelischen Siedlungen, und das Gebiet wird laut Oslo-Abkommen fast vollständig von Israel verwaltet, unter anderem bei der Raumplanung. Seit Jahren steht fest, dass die Bewohner des Dorfes, da es ohne Baugenehmigung errichtet worden und demnach nach israelischem Recht illegal ist, umgesiedelt werden sollen. In einer Anhörung am 1. August wurde dieser Entschluss vom Obersten Gerichtshof Israels zum wiederholten Mal bestätigt sowie eine baldige Ausführung angemahnt. Dass es in den vergangenen Jahren noch zur keiner Umsiedlung gekommen ist, liegt an dem Tauziehen verschiedener Akteure um das Dorf. So forderte die Interessenvertretung der umliegenden Siedlungen »Regavim« in mehreren Petitionen eine rasche Evakuierung, damit israelische Siedlungen wachsen können. Die beduinischen Dorfbewohner wiederum, die sich gegen ihre Umsiedlung stemmten, erhielten Unterstützung von Menschenrechtsorganisationen, einer Reihe von EU-Staaten sowie Norwegen und der Schweiz. Mit Protesten und diplomatischen Bemühungen konnte die Umsiedlung hinausgezögert werden. Ein endgültiges Urteil wird in den nächsten Tagen erwartet.
Das Gerichtsverfahren läutete zwei Entwicklungen ein, die entscheidend für den weiteren Verlauf des israelisch-palästinensischen Konflikts sein könnten. Behält das Gericht seine bisherige Linie bei, so schafft es Fakten, die eine Zweitstaatenlösung erschweren. Auch sieht es danach aus, als zöge sich der Oberste Gerichtshof als ehemals politischer Akteur zurück.
Mit der Umsiedlung der Bewohner Khan al-Ahmars gegen ihren Willen würde ein Präzedenzfall geschaffen, der auf ein Dutzend weiterer beduinischer Dörfer in der Nachbarschaft Anwendung finden könnte. Khan al-Ahmar und weitere Dörfer liegen östlich von Jerusalem im Zentrum der Westbank in einem Gebiet, das nördliche und südliche palästinensische Ortschaften verbindet. Ohne diese Verbindung wird es noch schwerer werden, ein zusammenhängendes Territorium eines zukünftigen Palästinas zu schaffen. Angesichts der Topografie und der wenigen Straßen unter palästinensischer Kontrolle ist es für Palästinenser bereits jetzt beschwerlich, sich in beide Richtungen zu bewegen. Israel dagegen kann durch die Evakuierung Khan al-Ahmars und weiterer nahegelegener Dörfer eine Landverbindung von Jerusalem bis zum Toten Meer schaffen und seinen sogenannten Entwicklungsplan E1 voranbringen, der eine Ausweitung jüdischer Siedlungen in diesem Gebiet vorsieht. Der Fall Khan al-Ahmar hat damit strategische Bedeutung sowohl für den israelischen Staat als auch für die Palästinensische Autonomiebehörde.
Der Oberste Gerichtshof ist, insbesondere seit der Ernennung Ayelet Shakeds von der Siedlerpartei »Jüdisches Heim« zur Justizministerin, der Kritik ausgesetzt, in Opposition zur Regierung zu stehen und eine eigene politische Agenda voranzubringen. Tatsächlich galt er lange Zeit als eine linksliberale Bastion. Er konnte mit seinen Urteilen, die sich nicht nur an den Buchstaben des Gesetzes hielten, sondern ausgehend vom politischen und historischen Kontext argumentierten, viele der von der Knesset verabschiedeten Gesetze rückgängig machen. Im Fall Khan al-Ahmars verfolgt das Gericht jedoch bisher eine rein legalistische Argumentation und plädiert für den Abriss aufgrund fehlender Baugenehmigungen.
Dies bedeutet in der Konsequenz, dass illegale beduinische Bauten genauso behandelt werden wie illegale jüdische Außenposten: Im Jahr 2017 sind zwei solcher jüdische Siedlungen – Amona und Teile von Ofra – auf der Grundlage eines Beschlusses des Obersten Gerichtshofs mit der Begründung abgerissen worden, dass sie illegal errichtet worden seien. Bei der Gleichbehandlung Khan al-Ahmars mit dem Fall wird jedoch ausgeklammert, dass jüdische Außenposten im vollen Bewusstsein ihrer Illegalität und als Provokation gegenüber dem Staat gebaut werden. Das beduinische Dorf hingegen entstand im Zuge einer bereits in den 50er Jahren erfolgten staatlichen Umsiedlung aus der Wüste Negev. Seine Verortung ist nicht selbstgewählt. Zudem hätten seine Bewohner kaum Chancen, eine israelische Baugenehmigung in den C-Gebieten zu erhalten; laut Angaben der israelischen Zivilverwaltung liegt die Ablehnungsquote für palästinensische Bauten bei über 95 Prozent. Das Prinzip der Gleichbehandlung ist zudem eine Illusion, da Israel im Februar 2018 das sogenannte Regulierungsgesetz verabschiedet hat, das die nachträgliche Legalisierung von jüdischen Außenposten ermöglicht.
Trotz ihrer permanenten Präsenz in Khan al-Ahmar und im Gerichtssaal sowie vereinter Bemühungen, die Evakuierung auf diplomatischem Weg zu stoppen, scheinen die Vertreter der europäischen Staaten letztlich nicht erfolgreich gewesen zu sein. Dennoch ist es bemerkenswert, dass sie sich in bestimmten Fragen des israelisch-palästinensischen Konflikts auf gemeinsame Positionen einigen und geschlossen handeln konnten. Und immerhin konnte die internationale Aufmerksamkeit eine Verzögerung der Umsiedlung erreichen und bis heute verhindern, dass der Entwicklungsplan E1 umgesetzt wurde, womit eine der Grundlagen einer Zweistaatenregelung aufrechterhalten werden konnte. In diesem Sinne sollten die Europäer ihr Engagement fortführen. Nicht nur im Falle Khan al-Ahmars sollten sie auch immer dann, wenn es darum geht, Umsiedlungen zu verhindern, darauf drängen, gleichzeitig über bessere Lebensbedingungen und Infrastruktur am Ort der neuen Ansiedlung zu verhandeln. Die Auswahl des Standortes sollte dabei strategisch im Sinne der Zweistaatenlösung erfolgen.
Dieser Text ist auch auf EurActiv.de erschienen.
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