Nach dem Anschlag auf das UN-Hauptquartier in Bagdad am 19. August äußerte UN-Generalsekretär Kofi Annan gegenüber der Presse, man sei sich auf seiten der Vereinten Nationen der Gefahrenlage im Irak bewußt gewesen. Gleichzeitig habe aber die Hoffnung bestanden, daß die Besatzungsmächte USA und Großbritannien die notwendigen Vorkehrungen treffen würden, um dem UN-Personal vor Ort eine sichere Mandatsausübung zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund dieser Äußerung stellt sich die grundsätzliche Frage nach Art und Umfang der völkerrechtlichen Schutzpflichten einer Besatzungsmacht.