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Koloniales Raubgut in Deutschland: Was jetzt geschehen sollte

Blog Joint Futures 27, 23.11.2023

Immer lauter werden die Rufe aus afrikanischen Ländern nach Anerkennung der Kolonialverbrechen sowie Rückgabe von Ancestorial Remains und geraubten Kulturgütern. Deutschland braucht eine umfassende Restitutions-Governance, argumentiert Thomas Fues.

 

In vielen deutschen Museen und Universitäten befinden sich heute Ancestorial Remains, Kulturgüter und naturkundliche Sammlungen aus Afrika, die Deutsche während der Kolonialherrschaft in ihren Besitz gebracht haben. Erst langsam beginnen Institutionen damit, die hiesigen Bestände aus der Kolonialzeit und die Umstände ihrer Aneignung systematisch zu erschließen. Eine positive Ausnahme bildet das gemeinsame Forschungsvorhaben der Université de Dschang und der Technischen Universität Berlin zu Kameruns Kulturerbe in Deutschland, das bemerkenswerte Fakten zusammengetragen hat. Die Recherchen haben ergeben, dass mehr als 40.000 Objekte aus dem westafrikanischen Land nach Deutschland transportiert wurden. Häufig im Zusammenhang mit Militäraktionen gegen Volksgruppen wie die Nso oder die Bangoua, sich gegen die Fremdherrschaft aufgelehnt hatten.

Stand der Restitutionsbemühungen in Deutschland

Bereits vor einiger Zeit haben staatliche und kulturelle Institutionen in Deutschland die Problematik von Sammlungen aus kolonialen Kontexten erkannt und zu Raub und Restitution Position bezogen. 2019 haben die Regierungen von Bund und Ländern gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Erstes Eckpunktepapier verabschiedet, das 2024 überarbeitet werden soll. Darin heißt es unmissverständlich: "Kulturgüter aus kolonialen Kontexten zu identifizieren, deren Aneignung in rechtlich und/oder ethisch heute nicht mehr vertretbarer Weise erfolgte, und deren Rückführung zu ermöglichen, entspricht einer ethisch-moralischen Verpflichtung […] Menschliche Überreste [sic!] aus kolonialen Kontexten sind zurückzuführen." Zwei Jahre später zog der Deutsche Museumsbund mit einem praxisorientierten Leitfaden nach, der Standards für Forschung, Präsentation und Rückgabe von Artefakten formuliert.

Angesichts der umfangreichen Positionspapiere sowie der vielfach nachgewiesenen kolonialen Gewaltausübung überrascht es, dass bisher kaum Fälle von Restitution von deutscher Seite zu verzeichnen sind. Die international beachtete Eigentumsübertragung sämtlicher sog. Benin-Bronzen in deutschen Museen im November 2022 durch Außenministerin Annalena Baerbock und Kulturstaatsministerin Claudia Roth in Nigeria an die National Commission for Museums and Monuments (NCMM) ist ein spektakulärer Einzelfall. Gegenüber Nachfolgerstaaten und Institutionen in früheren deutschen Kolonialgebieten sind derartige Schritte nicht erfolgt. Die Gründe dafür liegen sowohl auf deutscher als auch auf Seite der Herkunftsgesellschaften. Im deutschen föderalen System fehlt es an den politischen oder gesetzlichen Vorgaben, an Kooperationsbereitschaft relevanter Akteursgruppen sowie an ausreichenden Finanzmitteln.

In den Herkunftsgesellschaften behindern politische und administrative Hemmnisse die Formulierung erfolgversprechender Strategien gegenüber Deutschland. Teils befürchten die nationalen Regierungen eine Stärkung der traditionellen Autoritäten, teils schrecken sie vor einer Belastung der (entwicklungs)politischen Beziehungen mit Deutschland zurück. Beispielhaft zeigt sich die schwierige Ausgangslage auf Seite der Herkunftsgesellschaften in Kamerun. Dort hat die Regierung ein politisches Restitutionskomitee eingesetzt, das von einem technischen Ausschuss unterstützt wird. Dessen Sondierungsreise im Oktober 2023 nach Deutschland hat anscheinend wegen unklarer Zieldefinition auf kamerunischer Seite keine Fortschritte erreichen können. Die Bereitschaft deutscher Museen,  etwa Ethnologisches Museum Berlin, Linden-Museum Stuttgart und Rautenstrauch-Joest-Museum Köln, kamerunische Bestände zu restituieren, läuft somit ins Leere.

Hoffnungsfroher stimmen hingegen die aktuellen Bemühungen um eine Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte mit Tansania. Die jüngste Bitte um Entschuldigung von Bundespräsident Steinmeier für deutsche Kolonialverbrechen am Erinnerungsort für den Maji-Maji-Krieg in Songea hat in Tansania, aber auch in Deutschland, weitreichende Hoffnungen geweckt. Die Regierung in Dar es Salaam hat bereits eine Kommission für die Verhandlungen mit Berlin geschaffen, die allerdings noch nicht öffentlich in Erscheinung getreten ist. Zudem hat der tansanische Außenminister January Makamba die Einrichtung einer binationalen Arbeitsgruppe vorgeschlagen. Eine Antwort des Auswärtigen Amts (AA) dazu steht weiter aus. Offen ist auch, ob beziehungsweise in welcher Form zivilgesellschaftliche Kräfte beteiligt werden sollen.

Dass der gemeinsame Prozess nicht unproblematisch sein wird, lässt sich an den Forderungen aus Tansania nach Rückführung der Ahnen (Ancestorial Remains), Restitution von Kulturgütern und Dinosauriern aus dem Berliner Naturkundemuseum sowie nach Reparationen für zugefügtes Leid ablesen. Zentraler Streitpunkt künftiger Verhandlungen wird vermutlich das Thema materieller und symbolischer Entschädigungsleistungen für die Kolonialverbrechen sein. Beide Seiten, Tansania und Deutschland, sind gut beraten, aus den Erfahrungen der schwierigen namibisch-deutschen Verhandlungen zu lernen. In Namibia konnte der langjährig erarbeitete Entwurf eines Abkommens mit der früheren Kolonialmacht wegen innenpolitischer Kontroversen, unter anderem zur Frage der Reparationen, bislang nicht umgesetzt werden.

Strategie der Bundesregierung nicht erkennbar

Nicht nur im Hinblick auf die Gespräche mit Tansania, sondern auch im Hinblick auf die anderen ehemaligen Kolonien scheint die Bundesregierung auf die zu erwartende Welle von Anfragen von Regierungen und Herkunftsgemeinschaften wenig vorbereitet zu sein.  Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Bundesregierung keinen systematischen Plan hat, wie sie die Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte proaktiv gestalten will.

Im Rahmen der Beratungen für den Bundeshaushalt 2024 hat sich nun der Bundestags-Haushaltsausschuss im November 2023 kritisch mit dem Fehlen einer nationalen Restitutions-Governance für koloniale Kontexte befasst. Das Gremium fordert das AA und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) auf, bis zum 30.04.2024 ein gemeinsames Konzept vorzulegen, das die jeweilige Zuständigkeit bei Rückgaben von Kulturgütern und Ancestorial Remains eindeutig klärt. Zusätzlich hat der Haushaltsausschuss einen Restitutionsfonds für Ancestorial Remains beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste (DZK) beschlossen, für den in den nächsten vier Jahren 2,4 Millionen EUR zur Verfügung gestellt werden.

Die beim AA angesiedelte, bislang noch nicht operativ tätige Agentur für Internationale Museumszusammenarbeit soll dem Haushaltsausschuss bis 31.07.2024 ein Konzept für eine zentrale Anlaufstelle zur Rückgabe von Ancestorial Remains übermitteln, an die sich die Nachfahren von Opfern deutscher Kolonialgewalt wenden können. Bedauerlich im Hinblick auf vertiefte Aufarbeitung der Kolonialgeschichte in Deutschland ist die Tatsache, dass Claudia Roth (BKM) bis heute (nach Ablauf von mehr als der Hälfte der Legislaturperiode) das im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung vereinbarte Konzept für einen nationalen "Lern- und Erinnerungsort Kolonialismus" schuldig geblieben ist. Durch die geplante Einrichtung soll die Auseinandersetzung mit der deutschen Kolonialgeschichte und ihren Folgen bis in die Gegenwart institutionell verankert werden.

Nächste Schritte auf deutscher Seite

Andere europäische Länder sind deutlich aktiver geworden: In den Niederlanden wurde eine unabhängige wissenschaftliche Kommission berufen, die alle Anträge auf Restitution bearbeitet und der Regierung mit entsprechenden Empfehlungen übergibt. Das belgische Parlament hat kürzlich ein Gesetz verabschiedet, das die umfassende Rückführung kolonialer Kulturgüter regelt. In Frankreich werden drei separate Gesetze vorbereitet, die sich mit dem Entzug jüdischen Eigentums während der Zeit des Nationalsozialismus sowie mit Kulturgütern und Ancestorial Remains aus kolonialen Kontexten befassen.

Es liegt auf der Hand, dass Deutschland die Beziehungen zu früheren Kolonien, aber auch zu anderen afrikanischen Ländern besser voranbringen kann, wenn eine glaubwürdige Aufarbeitung der eigenen Kolonialgeschichte stattfindet. Die Bundesregierung sollte in Abstimmung mit den Bundesländern und kommunalen Spitzenverbänden ein umfassendes Handlungsprogramm, ggf. auf der Grundlage eines Rahmengesetzes, verabschieden, das Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten benennt und eine angemessene Finanzierung vorsieht. Ziel sollte es sein, ein umfassendes Übereinkommen mit der jeweiligen Nationalregierung abzuschließen, wie dies im Fall der sog. Benin-Bronzen geschehen ist. Welche Rolle die lokalen Gemeinschaften dabei spielen, liegt nicht in der Verantwortung Deutschlands, auch wenn die Frustration bestimmter Volksgruppen wegen der Schwerfälligkeit zwischenstaatlicher Aushandlungsprozesse und der oft als unzureichend empfundenen Einbeziehung durch die eigene Regierung spürbar zunimmt. Die Rückgaben an die jeweiligen Regierungen sollten von deutscher Seite aus bedingungslos erfolgen.

In der Europäischen Union sollte sich die Bundesregierung für gemeinsame Leitlinien zu kolonialen Kulturgütern einsetzen. Darüber hinaus sollte die Bundesregierung Initiativen gegenüber der Afrikanischen Union und den kontinentalen Regionalorganisationen ergreifen, wo ein wachsendes Interesse an Restitution festzustellen ist.

Die deutsche Zivilgesellschaft, der Kulturbereich und die Wissenschaft sowie Diaspora-Gruppen in Deutschland können im Sinne einer Track Two Diplomacy wichtige Beiträge für bilaterale Verhandlungen leisten. Nicht zu unterschätzen ist ferner der mögliche Einfluss von Landesregierungen auf Restitutionen, wie Baden-Württemberg und Hamburg in den vergangenen Jahren gezeigt haben.

Auch die Museen haben in diesem Kontext Handlungsmacht. So hat das Linden-Museum Stuttgart die zehn deutschen Museen, die mehr als 500 Gegenstände aus Kamerun aufbewahren, zu einem Treffen im Januar 2024 eingeladen. Dieser Schritt könnte, vor allem gegenüber der kamerunischen Regierung, eine gewisse Dynamik entfalten. Die für Herbst 2024 in Berlin geplante Ausstellung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, des Humboldt Forums und des Nationalmuseums Tansania wird die Aufarbeitung der verflochtenen Kolonialgeschichte befeuern. Der anschließende Ortswechsel nach Tansania soll mit der Rückgabe zahlreicher Kulturgüter verbunden werden. Das Hamburger Museum am Rothenbaum hat mit seiner Ausstellung über Rudolf Duala Manga Bell, Opfer eines deutschen Justizmordes in Kamerun, die Diskussion um postkoloniale Rehabilitierung vorangebracht. Es ist auch diesem Impuls zu verdanken, dass sich AA und Bundesjustizministerium nun um eine kritische Aufarbeitung der kolonialen Rechtsprechung bemühen wollen. Der Transfer der Hamburger Ausstellung nach Kamerun im kommenden Jahr wird diesen Prozess beschleunigen.

Die Verantwortung für die in den Beiträgen und Interviews vorgetragenen Inhalte, Meinungen und Quellen liegt bei den jeweiligen Autor*innen.

Dr. Thomas Fues arbeitet als freier Berater zu Fragen globaler Nachhaltigkeit und internationaler Beziehungen. Zuvor war er als Wissenschaftler u.a. am German Institute of Development and Sustainability (IDOS), an der Universität Duisburg-Essen sowie für die Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen und die Landesregierung Nordrhein-Westfalen tätig.