EU-Mobilitätspartnerschaften als Instrument der Entwicklungszusammenarbeit
SWP-Studie 2012/S 25, 08.11.2012, 32 Seiten ForschungsgebieteMobilitätspartnerschaften stellen ein neues und wichtiges Element der EU-Migrationspolitik dar. Sie sollen migrations- und entwicklungspolitische Ziele miteinander verbinden und einen fairen Interessenausgleich mit den Partnerländern ermöglichen.
Inzwischen wurden erste Pilotpartnerschaften mit Kap Verde, Moldau, Georgien und Armenien eingerichtet. Weitere Partnerschaften sind in Planung. Befürworter der Programme versprechen eine „Triple-Win-Situation“, in der Migrantinnen und Migranten eine legale Wanderungsperspektive geboten wird, die Herkunftsländer entwicklungspolitisch unterstützt werden und die EU-Staaten dringend benötigte Fachkräfte erhalten. Aber können die Mobilitätspartnerschaften solche Erwartungen erfüllen?
Beim Konzept der Mobilitätspartnerschaften geht es im Kern um die Förderung von Entwicklung durch Migration und Mobilität. Die bisherigen Pilot-Mobilitätspartnerschaften bieten dafür gute Ansätze, weisen aber auch Schwächen auf. Insbesondere kommen entwicklungspolitische Aspekte zu kurz. Die Partnerschaften sind bisher einseitig auf die Reduzierung irregulärer Wanderung ausgerichtet und zu wenig auf die Förderung geregelter Migration und Mobilität. Damit bleiben sie hinter ihrem Potential zurück.
Die Bundesregierung sollte sich aktiv an der Gestaltung und Durchführung weiterer Partnerschaften beteiligen – aus entwicklungs- und außenpolitischer Verantwortung, aber auch aus wirtschaftlichem und gesellschaftlichem Eigeninteresse. Sie sollte sich für eine Stärkung des entwicklungspolitischen Gehalts der Mobilitätspartnerschaften einsetzen und darauf achten, dass den Partnerländern hinreichende und nachhaltige Angebote für Migration und Mobilität unterbreitet werden.