Die EU-Kommission hat einen neuen Vorschlag für den nächsten mehrjährigen EU-Haushalt angekündigt. Peter Becker meint, dass dieser sich nicht zu weit vom Stand der bisherigen Verhandlungen entfernen darf und möglichst schnell verabschiedet werden sollte.
Im Mai 2018 hatte die EU-Kommission ihren Vorschlag für den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Jahre 2021 bis 2027 vorgelegt. Nun soll bis Ende April ein neuer Vorschlag folgen. Ein »starker neuer EU-Haushalt« steht für die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, im Zentrum der europäischen Reaktion auf die Corona-Pandemie und deren sozioökonomische Folgen. Um auf diese schnell reagieren zu können, sollte die Kommission jedoch darauf achten, dass der neue Vorschlag nicht zu weit von dem bislang erreichten Zwischenstand der ohnehin komplizierten und langwierigen Haushaltsverhandlungen abweicht.
Seit Sommer 2018 haben die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament (EP) bereits über den nächsten EU-Finanzrahmen verhandelt. Derzeit liegen die MFR-Verhandlungen in Brüssel allerdings auf Eis. Der letzte Schritt war der erste Einigungsversuch auf einen MFR-Kompromiss des Europäischen Rates der Staats- und Regierungschefs (ER) am 20. Februar 2020. Da es jedoch zum eingespielten Verfahren der Verhandlungen gehört, dass der Konsens des ER erst im zweiten Versuch erfolgt, blieb der erste erwartungsgemäß erfolglos. Die Positionen der Mitgliedstaaten schienen jedoch nicht so weit voneinander entfernt zu sein. Der übliche zweite Einigungsversuch hätte wohl zum Erfolg geführt.
Mit der überraschenden Ankündigung der Kommission, einen überarbeiteten MFR-Vorschlag vorzulegen, wird jedoch ihr Vorschlag vom Mai 2018 obsolet. Damit könnten auch die informellen Zwischenergebnisse der seit nunmehr rund zwei Jahren geführten intensiven Verhandlungen der Mitgliedstaaten zur Disposition gestellt werden. Ein zwischenzeitlicher Abbruch der Verhandlungen und eine lange Verzögerung dieses zentralen Instruments der EU-Krisenstrategie könnten die Folge sein. Das Vorgehen der Kommission ist also mit dem Risiko verbunden, den Mitgliedstaaten und auch dem EP neue verhandlungstaktische Optionen zu eröffnen. Wie hoch dieses Risiko zu bewerten ist, hängt von zwei Faktoren ab:
Zum einen muss sich zeigen, ob die Kompromissbereitschaft und damit die Bereitschaft der Nettozahler, tiefer in die Tasche zu greifen, angesichts der Corona-Krise zu- oder abnimmt. Die ökonomischen Konsequenzen der Krise für die Mitgliedstaaten sind derzeit kaum abzuschätzen – genauso wie in der Folge auch ihre politischen Positionierungen zu einem neuen MFR-Vorschlag.
Zum anderen wird abzuwarten sein, ob die Mitgliedstaaten ihre klassischen Verteilungskonflikte bei den Verhandlungen über den neuen Vorschlag neu aufleben lassen – oder ob sie sie im Sinne einer schnellen Lösung hintenanstellen. Gleiches gilt für die Kommission und das EP bezüglich ihrer institutionellen Interessen an einer Ausweitung ihrer politischen Entscheidungsspielräume.
Im Kern geht es also um die Frage, ob das gemeinsame Interesse an einer schnell handlungsfähigen und solidarischen EU über den nationalen und institutionellen Sonderinteressen steht. Kann das gegenseitige Misstrauen, das unabhängig von der aktuellen Krise seit jeher ein Kennzeichen der europäischen Haushaltsverhandlungen ist, überwunden werden?
Der Vorschlag der EU-Kommission vom Mai 2018 konnte selbstverständlich die Corona-Krise und deren sozioökonomische Folgen nicht berücksichtigen. Wenn der EU-Haushalt ein zentrales Instrument der europäischen Krisenreaktion sein soll, ist eine Anpassung erforderlich. Die Kommissionspräsidentin spricht von einem »Corona-Konjunkturpaket« und einem »europäischen Marshall-Plan«. Auch die beiden Bundesminister Heiko Maas und Olaf Scholz versichern, dass es nach überstandener Krise darum gehen werde, Europas Wirtschaft wieder auf einen Wachstumspfad zu führen. Deutschland werde diese Notwendigkeit »bei den Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen« berücksichtigen.
Neben der notwendigen Anpassung des MFR spielt jedoch auch die Zeit eine wichtige Rolle. Damit der MFR und die europäischen Ausgabenprogramme am 1. Januar 2021 als Instrumentarium zur Verfügung stehen, müssen der Kompromiss des Europäischen Rates und danach die Einigung mit dem EP schnell erfolgen. Der entscheidende zweite Einigungsgipfel des ER kann jedoch kaum per Videokonferenz geführt werden. Die MFR-Verhandlungen waren bisher stets davon bestimmt, informelle und vertrauliche Gespräche zu führen. Der Präsident des Europäischen Rates Charles Michel kann einen Kompromiss nur aushandeln, wenn er schnell und unkompliziert zwischen den Delegationen hin und her verhandeln kann und die Vertraulichkeit der Zugeständnisse eines Mitglieds und der roten Linien eines anderen im direkten Gespräch stets gewährleistet ist. Für den weiteren Zeitplan der MFR-Verhandlungen ist deshalb von zentraler Bedeutung, wann die physische Anwesenheit der Staats- und Regierungschefs in Brüssel wieder möglich ist. Über diese Unwägbarkeit hinaus sollten keine neuen Probleme geschaffen werden.
Die Kommission sollte sich daher ausschließlich auf die Krisensymptome konzentrieren. Zwar kann das relativ kleine EU-Budget kein umfangreiches EU-Konjunkturprogramm finanzieren, aber es kann als Sicherheit für neue Programme der europäischen Förderbank EIB dienen. Dieses Symbol des gemeinsamen Handelns erfordert von allen Mitgliedstaaten die Bereitschaft zum Kompromiss. Sie müssen ihre nationalen Interessen zurückstellen. Und auch das EP sollte Forderungen wie eine unrealistische Erhöhung des MFR-Volumens nicht weiter verfolgen, sondern sich für eine schnelle Verabschiedung des neuen Finanzrahmens und die Konzentration auf die Corona-Folgen einsetzen.
Die Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027
doi:10.18449/2019S14