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Einstufung der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) als »unerwünschte Organisation« in der Russischen Föderation

Die russische Generalstaatsanwaltschaft hat die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) als unerwünschte Organisation eingestuft. In den vergangenen Jahren hat der russische Staat bereits fast alle politischen Stiftungen sowie wichtige wissenschaftliche Institutionen – u.a. das Zentrum für Internationale und Ostwissenschaftliche Studien (ZOiS) oder das Deutsche Historische Institut (DHI)  in Moskau –  in dieser Weise eingestuft. Die Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde (DGO) wurde als „extremistische Organisation“ diffamiert. Mit der Listung der DGAP setzt Russland seine transnationale Repressionen gegen Organisationen fort, die auf dem Gebiet Osteuropa wissenschaftlich oder zivilgesellschaftlich tätig sind. „Unerwünschte Organisationen“ ist damit nicht nur jegliche Arbeit in Russland untersagt. Russische Staatsangehörige und Organisationen machen sich zudem strafbar, wenn sie mit diesen zusammenarbeiten. Dies gilt auch für die Teilnahme an Veranstaltungen oder die Mitwirkung an Publikationen. Es drohen Geldstrafen und im Wiederholungsfall Freiheitsstrafen von bis zu sechs Jahren. Das russische Regime will so kritische Stimmen zum Schweigen bringen, den Austausch mit russischen Kolleginnen und Kollegen kriminalisieren und die russische Gesellschaft noch mehr von Europa isolieren. 

Die DGAP ist eine wichtige Institution in der demokratischen Debatte über Außenpolitik und internationale Beziehungen. Die SWP steht unverbrüchlich an ihrer Seite. Sie wertet diese Entscheidung der russischen Führung als weiteren massiven Angriff auf die Freiheit der Wissenschaft und weist ihn entschieden zurück. Wir werden unsere Kooperation mit der DGAP auf allen Ebenen fortsetzen.