Nach dem Zentrum für Osteuropa und internationale Studien (ZOiS) ist die Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde e.V. (DGO) die zweite wissenschaftliche Institution in Deutschland, die von der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation zur »unerwünschten ausländischen Organisation« erklärt wurde. Die DGO ist der größte Verband der Osteuropaforschung im deutschsprachigen Raum. Sie vermittelt Wissen über politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und andere Entwicklungen in Osteuropa und fördert den Dialog innerhalb der Wissenschaft sowie zwischen Wissenschaft, Politik und Gesellschaft. Auch die SWP schätzt die DGO als wichtige Kooperationspartnerin.
Diese Einstufung als »unerwünschte ausländische Organisation« werten wir als deutlichen Angriff auf und Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit. Der DGO ist dadurch die Arbeit in Russland untersagt und russischen Staatsangehörigen und Organisationen drohen Strafen, wenn sie mit der DGO zusammenarbeiten. Der Kontakt und Austausch zwischen russischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Russland und im Exil mit der deutschen Wissenschaftsgemeinde wird dadurch massiv beeinträchtigt.
Die SWP ist solidarisch mit den betroffenen Institutionen und wird die Zusammenarbeit in vollem Umfang fortführen.