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USA und Russland verlängern New Start

Erst ein Folgevertrag wird künftig die strategische Stabilität sichern

SWP-Aktuell 2021/A 17, 22.02.2021, 4 Pages

doi:10.18449/2021A17

Research Areas

Am 3. Februar 2021 haben die USA und Russland die Gültigkeit des New-Start-Ver­trags über die Verminderung strategischer Waffen um fünf Jahre verlängert. Zwei Tage später wäre er außer Kraft getreten. Der Vertrag begrenzt Atomwaffen und strategische Trägersysteme globaler Reichweite. Wollte der damalige Präsident Donald Trump zuerst China einbinden und neue russische Waffen einbeziehen, änderte sein Nach­folger Joe Biden prompt den Kurs. Damit wurde ein quantitativer atomarer Rüstungs­wettlauf vorläufig abgewendet. Um strategische Stabilität aber auch künftig zu sichern, muss binnen fünf Jahren ein Nachfolgevertrag geschlossen werden. Es wird darum gehen, die Zahl strategischer Atomwaffen zu senken, auch neue Waffentechno­logien und substrategische Kernwaffen zu begrenzen sowie die Fähigkeiten anderer Atommächte zu berücksich­tigen. Dies wird sich auch auf regionale Abschreckungskonzepte auswirken. Deutschland und die Ver­bündeten sollten diesen Prozess nach­drücklich unterstützen und bei der Überprüfung des strategischen Konzepts der Nato die Bedeutung von Kernwaffen reduzieren.

Der New-Start-Vertrag war unter den Prä­si­denten Barack Obama und Dmitri Med­we­dew am 8. April 2010 in Prag unterzeichnet worden und am 5. Februar 2011 in Kraft ge­treten. Präsident Biden hat per Dekret eine Ver­län­ge­rung um fünf Jahre ohne Vorbedingungen angeordnet. Weil der Vert­rag dies erlaubt, war keine weitere Ratifizierung durch den US-Senat notwendig.

In Russland dagegen mussten die Duma und der Föderationsrat die Verlängerung erneut billigen. Sie hatten 2010 dem Ver­trag unter der Bedingung zugestimmt, dass Raketenabwehr und konventionelle Angriffs­optionen der USA das Gleichgewicht nicht ge­fähr­den dürfen. Beide Kammern aber ratifizierten die Vertragsverlängerung wie erwartet in wenigen Tagen, zumal Präsident Putin dies seit langem gefordert hatte.

Ohne die Verlängerung hätte es keine völkerrechtliche Barriere mehr gegen ein neues quantitatives Wettrüsten gegeben. Russland und die USA verfügen gemeinsam über mehr als 90% aller Kernwaffen welt­weit. Etwa zwei Drittel ihrer rund 12 000 Atomsprengköpfe, also jeweils etwa 4 000, befinden sich im aktiven Bestand der Streit­kräfte. Sie sind entweder zusammen mit den Einsatzsystemen stationiert oder wer­den in Lagern bereitgehalten. Der Rest ist zur Konversion oder Verschrottung in der Industrie vorgesehen.

Bedeutung des New-Start-Vertrags

Nicht alle Trägersysteme besitzen eine inter­­kontinentale Reichweite, die es ermöglicht, Industriezentren, strategische atomare Waf­fenpotentiale und mili­tärische Einrichtungen auf dem Territorium der Gegenseite zu bedrohen. Nur Syste­me mit dieser Fähig­keit werden vom New-Start-Vertrag als »strategische Waffen« begrenzt. Andere Trägersyste­me und etwa 60% der aktiven Atomwaffen­bestände beider Seiten sind keinen rechts­gültigen Begrenzungen unterworfen.

Der New-Start-Vertrag limitiert die Zahl strategischer Trägersysteme mit glo­ba­ler Reichweite auf je 700 stationierte Träger, nämlich landgestützte ballistische Interkontinentalraketen (ICBM), U-Boot-gestützte ballistische Raketen (SLBM) und schwere Bomber. Insgesamt dürfen sie nicht mehr als 1 550 Atomsprengköpfe tragen. Indes wird für schwere Bomber nur eine einzige Kern­waffe angerechnet, obwohl sie bis zu 20 Bomben oder Marschflugkörper mit­führen können. Für stationierte und nicht stationierte strategische Trägerwaffen gilt eine Gesamtbegrenzung von 800 Sys­temen.

Vereinbart wurden auch ein stetiger Datenaustausch, die Verifikation durch Satelliten und pro Jahr jeweils 18 Inspektio­nen vor Ort. Sie sollen gewährleisten, dass die Vertragsnormen eingehalten werden.

Russland und die USA halten das vom Vertrag erlaubte Arsenal für hinlänglich, um vor einem nuklearen (»strategischen«) Erstschlag der anderen Seite gegen das eigene Hoheitsgebiet und eigene strategische Atomwaffen abzuschrecken. Das überlebensfähige Potential würde für einen vernichtenden Gegenschlag ausreichen.

Die gesicherte gegenseitige Vernichtungs­fähigkeit ist die »Geschäftsgrundlage« für die Wahrung strategischer Stabi­lität. Nukle­are Rüstungskontrolle soll diese Fähigkeit gewährleisten, auch wenn die strategischen Arsenale weiter reduziert werden. Moderne Waffenentwicklungen und der Einfluss anderer nuklearer Akteure auf die Stabilität in einzelnen Weltregionen stellen jedoch den bisherigen Regelungsrahmen des New-Start-Vertrags in Frage.

Abrüstung und Nichtverbreitung

Bei Verhandlungen über einen New-Start-Folgevertrag wird es zuerst darum gehen, die strategischen Arsenale zu ver­kleinern, ohne die Zweitschlagfähigkeit zu gefährden. Abrüstungsbemühungen glaubwürdig zu halten ist auch für den Nichtverbreitungsprozess wichtig. Schon Präsi­dent Obama hat diesen Zusammenhang anerkannt und so international Erwartungen geweckt. Sei­nen Vorschlag, die Zahl strategischer Kern­waffen auf je 1 000 zu senken, unter­stützte auch der da­malige Vizepräsident Biden.

Bei vielen Staaten des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) ist die Enttäuschung darüber gewachsen, dass die Rüstungskontrolle erodiert. Seit 2017 haben auch deshalb 86 Staaten den Vertrag über das Verbot von Atomwaffen (AVV) unterzeichnet. Am 22. Januar 2021 trat er in Kraft. Er verbietet den Kernwaffenbesitz, den der NVV fünf Atommächten erlaubt. Zudem untersagt der AVV die nukleare Ko­operation mit Atommächten, doch ver­lassen sich rund 40 Staaten auf US-Sicher­heitsgarantien. Das birgt die Gefahr, die NVV-Staaten­gemeinschaft zu spalten.

Ver­knüpft war die Legitimierung des Kernwaffenbesitzes für die USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien in­des mit der Verpflichtung, abzurüsten. Die NVV-Staaten definierten zahl­reiche Maß­nahmen, um alle Atomwaffen schrittweise zu eliminieren. Es sollten die mit ihnen ver­bundenen Risiken reduziert, das umfassende Testverbotsabkommen (CTBT) in Kraft gesetzt, Verhandlungen über ein Verbot der Produktion von Spaltmaterial (FMCT) auf­genommen und im Nahen Osten eine Zone ohne Massenvernichtungswaffen eingerich­tet werden. Zudem sollten die Nu­klear­mächte den Nichtkernwaffenstaaten weit­reichende Sicherheitsgarantien geben, sie nicht mit Atomwaffen anzugreifen.

Seit über zwanzig Jahren aber sta­g­niert dieser Prozess. Fortschritte bei der Re­duzie­rung der Atomwaffen könnten helfen, die Atmosphäre im NVV-Prozess zu verbes­sern und zu verhindern, dass die Gräben zwi­schen den NVV-Staaten noch tiefer werden.

Strategische Stabilität in Zukunft

Neue Waffenentwicklungen könnten das strategische Gleichgewicht gefährden. Ein New-Start-Nachfolgevertrag muss dem ent­gegenwirken. Es müssen Regeln für offen­sive Technologien wie Hyperschallwaffen, Wiedereintrittskörper mit unsteter Flug­bahn, Antisatellitenwaffen und Marschflugkörper mit globaler Reichweite formu­liert werden. Dabei sind Raketenabwehr­systeme mitzuberücksichtigen.

Russland ist vor allem darüber besorgt, dass Präzision und Geschwindigkeit globa­ler Angriffsoptionen der USA zuneh­men könnten. Es befürchtet, bei einem kom­bi­nierten nuklearen und konventionellen Erstschlag der USA einen Großteil seines eigenen strategischen Arsenals zu verlieren.

Auch könnte sich die Effektivität der stra­tegischen US-Raketenabwehr so erhöhen und geographisch verdichten, dass diese das nach einem US-Erstschlag ver­bleibende Gegenschlag­poten­tial Russlands abfangen könnte. Dann wäre das strate­gische Gleich­gewicht unter­miniert. Russi­sche Experten erkennen zwar an, dass die USA noch nicht über diese Fähigkeiten verfügen, trauen ihnen das aber offenbar für die Zukunft zu.

Jüngste Waffenentwicklungen sollen Russlands Fähigkeit gewährleisten, die US-Raketenabwehr auch künftig zu überwinden. Dazu gehören der nuklear­getriebene Marschflugkörper Burevestnik mit globaler Reichweite, der manövrierfähige Hyperschall-Gleitflugkörper Avangard und der Langstreckentorpedo Poseidon. Die USA warnen vor den Risiken dieser russischen Waffenprojekte. Sie seien nicht oder nicht eindeutig vom New-Start-Vertrag erfasst, da er Marschflugkörper nicht be­grenzt und Avangard keiner ballistischen Flugbahn folgt. Russland hat zwar zugesichert, dass Avangard in den Vertragsrahmen falle, da er von einer ICBM in seine Flug­bahn gebracht werde. Für andere Träger hin­gegen bedarf es einer Regelung.

Zudem verkürzen strategische Marsch­flugkörper und Hyperschall-Gleit­flugkörper die Warnzeit. Ihre Flug­bahn ist kaum be­rechenbar, und sie sind erst spät über dem Horizont sichtbar. Radargeräte können sie daher nur wenige Minuten vor dem Ein­schlag erfassen. Das schränkt zwar die Zweit­schlagfähigkeit überlebensfähiger Atom­potentiale nicht prinzipiell ein. Experten argwöhnen aber, dies könne einen Anreiz schaffen, schon dann einen nuklearen Ge­genschlag auszulösen, wenn eine automatisierte Berechnung der Zielorte anfliegender Raketen vorliegt (launch on warning). Wird das Warnsystem elektronisch massiv gestört, könnte die Lage außer Kontrolle geraten. Verhandlungen über den New-Start-Folge­vertrag wer­den das berücksichtigen müssen.

Substrategische Waffen und China

Lagerbestände an Kernwaffen und Trägersysteme mit mittlerer und kurzer Reichweite sind nicht durch Verträge geregelt. Sol­che substrategischen oder »taktischen« Kern­waffen wirken sich auf regionale Kräfte­balancen aus. Bei gün­stiger geographischer Dislozierung können sie sogar stra­tegische Wirkung entfalten, wenn sie das Territorium von Nuklearmächten bedrohen. Sie sind wesentliche Komponenten der »erwei­terten Abschreckung«, also der Sicher­heits­garantien der USA zugunsten verbündeter Nichtkernwaffenstaaten in Europa und Ost­asien. Diese Fähigkeit zur nuk­learen Eska­lation soll nicht nur vor ato­maren, sondern auch vor konventionellen Aggressionen ab­schrecken. Sie schließt also die Option zum nuklearen Ersteinsatz ein.

Auch Jagdbomber der Verbündeten kön­nen nach Freigabe durch den Präsiden­ten der USA Atomwaffen einsetzen (»nu­kleare Teilhabe«). Dazu sind in Europa etwa 150 atomare Schwerkraftbomben in fünf Nato-Staaten stationiert, auch in Deutschland.

Einige Verbündete befürchten, Russland könnte einen Überraschungsangriff gegen Nato-Staaten führen und taktische Atom­waffen einsetzen, um nach Gebietsgewinnen die Deeskalation zu erzwingen. Moskau weist dies zurück und erklärt, nur dann nuklear zu eskalieren, wenn die Exis­tenz der Nation bedroht ist. Russland besitzt rund 1 800 »taktische« Kernwaffen, die nicht bei den Einsatzverbänden, sondern in Europa und Asien zen­tral gelagert sind. Sie sind für Raketenabwehr, maritime Systeme, Jagd­bomber und Marschflugkörper vorgesehen.

Seit dem Ende des INF-Vertrags über das Verbot landgestützter Mittelstreckenraketen im August 2019 erwägt die Nato, kon­ventionelle landgestützte Marschflugkörper mittlerer Reichweite (GLCM) in Europa zu stationieren. Die Trump-Administration hatte ihre Kündigung des Vertrags mit Ver­tragsverletzungen Russlands begründet, sich dann aber auf China konzen­triert. Nach­dem sie Peking vergeblich auf­gefordert hatte, dem INF-Vertrag beizutreten, ließ sie neue GLCM testen und Statio­nierungsorte im Westpazifik erkunden.

Chinas Kernwaffenpotential wird derzeit auf etwa 320 Sprengköpfe geschätzt. Zwar dürfte Peking nur 140 ICBM und SLBM be­sitzen, hat aber ein Vielfaches an land­­gestützten, überwiegend konventionellen Kurz- und Mittelstreckenraketen stationiert. Im Konfliktfall sollen diese das Süd- und das Ostchinesische Meer ab­riegeln, um Interventionen von US-Flotten zugunsten Taiwans und amerikanischer Ver­bündeter in Ostasien zu unterbinden.

Raketenpotential und Flottenrüstung Chinas haben das regionale Gleichgewicht verändert und die Glaubwürdigkeit der US-Bündnisgarantien in Ostasien geschwächt. Präsident Biden wird daher weiterhin ver­suchen, China in die nukleare Rüstungskontrolle einzubinden. Bisher hat Peking dies abgelehnt, auf die jeweils zwanzigmal so großen Kernwaffenarsenale der USA und Russlands ver­wiesen und gefordert, diese sollten zunächst auf das Niveau der kleine­ren Atommächte abrüsten. Zudem verfügen die USA über umfangreiche Bestände an luft- und see­gestützten Marschflugkörpern, die sie in der Region einsetzen können.

Russland wiederum möchte auch Frankreich und Großbritannien mit ihren rund 500 Kernwaffen in ein multilaterales Rüs­tungskontrollregime einbeziehen, um das strategische Gleichgewicht zu wahren.

Folgerungen

Die Fragen, wie Regeln für neue Technologien aussehen und andere Akteure beteiligt werden kön­nen, werden Verhandlungen über einen New-Start-Folgevertrag erschweren. Bisher zeigen sich China, Großbritanni­en und Frankreich nicht interessiert, daran teil­zunehmen. Denn selbst wenn Russ­land und die USA vereinbarten, ihre strategischen Arsenale auf je 1 000 Sprengköpfe und 500–600 Trägersysteme sowie ihr gesamtes Kern­waffenpotential auf je 2 500 Gefechtsköpfe zu begrenzen, besäßen sie immer noch über 80% der weltweiten Atomwaffenbestände.

Beide Mächte werden China nicht zugestehen, auf ihr Niveau aufzurüsten. China aber wird keinem Vertrag zu­stimmen, der seinen Status als zweitrangige Macht fest­schreibt. Pekings Teilnahme an Gesprächen über strategische Stabilität wäre dann vor­stellbar, wenn sie seinen Sicherheitsinteressen dienen. Diese betreffen Raketenabwehr und substrategische Potentiale der USA.

Moskau und Washington könnten die anderen drei Atommächte zunächst zu Sta­bilitätsgesprächen einladen. Ziel wäre es, sie zu veranlassen, ihre Kernwaffenbestände einzufrieren und deren Transparenz zu erhöhen, wenn die USA und Russland ihre Bestände weiter verringern. Zudem könn­ten die drei Mächte erklären, unter welchen Bedin­gungen sie sich in Zukunft an Ab­rüs­tungsschritten beteiligen würden.

In Verhandlungen über einen New-Start-Folgevertrag werden auch Regeln für sub­strategische Atomwaffen gefunden werden müssen. Denk­bar wären Teilobergrenzen für strategische und substrategische Systeme. Sie müssten flexibel gestaltet werden, um geostrategischen Asymmetrien, regionalen Erfordernissen und erweiterten Abschreckungskonzepten Rechnung zu tragen.

Das künftige strategische Konzept der Nato sollte daher die Rolle der Kern­waffen für die Abschreckung darauf beschränken, ihren Ersteinsatz zu verhindern. Deutschland sollte dies gemeinsam mit anderen nukle­aren Teil­habestaaten vorantreiben.

Oberst a.D. Wolfgang Richter ist Wissenschaftler in der Forschungsgruppe Sicherheitspolitik.

© Stiftung Wissenschaft und Politik, 2021

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