Am 18. März 2016 haben die EU-Staaten mit der Türkei ein Abkommen über die Rückführung von Personen geschlossen, die irregulär nach Griechenland eingewandert sind – in der Hoffnung, die Zahl der irregulären Einreisen in die EU zu reduzieren. Viele feiern das Abkommen als Durchbruch, nachdem die Mitgliedstaaten monatelang unfähig waren, eine gemeinsame Antwort auf die gestiegenen Flüchtlingszahlen zu finden. Tatsächlich ist das Abkommen Ausdruck einer Schwerpunktverlagerung in der EU-Flüchtlingspolitik, bei der nun die Themen Grenzsicherung, Lager und Kontingente im Mittelpunkt stehen. Es zeichnet sich eine grundlegende Umorientierung von der bislang vorherrschenden individuellen Asylantragstellung zu einem System der freiwilligen Übernahme von Flüchtlingsgruppen (Resettlement) ab. Dies birgt Risiken für den globalen Flüchtlingsschutz. Gleichzeitig ergeben sich aber auch neue Formen der Zusammenarbeit, die das EU-Asylsystem stärken können.