Die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Zweck der Stiftung ist es, wissenschaftliche Untersuchungen auf den Gebieten der internationalen Politik sowie der Außen- und Sicherheitspolitik mit dem Ziel der Politikberatung auf der Grundlage unabhängiger wissenschaftlicher Forschung durchzuführen und in geeigneten Fällen zu veröffentlichen (§ 2 Absatz 1 der Satzung). Zu diesem Zweck unterhält sie das Deutsche Institut für Internationale Politik und Sicherheit. Externe Vorhaben fördert sie grundsätzlich nicht.
Die Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Vorstand. Für die fachliche Förderung der wissenschaftlichen Vorhaben der Stiftung hat der Stiftungsrat im Benehmen mit dem Vorstand einen Forschungsbeirat eingesetzt.
Alle drei Jahre wird ein Orientierungsrahmen für die Forschungsarbeit erstellt. Er gibt Bundestag und Bundesregierung einen Überblick über die Forschungsfragen und -themen, die durch die Expertise der SWP abgedeckt werden. An der Erstellung des Orientierungsrahmens sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus allen Forschungsgruppen beteiligt. Konsultiert werden zudem der Forschungsbeirat der SWP und die sogenannte Dialoggruppe, die aus wissenschaftlichen Mitarbeitern der Bundestagsfraktionen und Vertreterinnen und Vertretern der im Stiftungsrat repräsentierten Ressorts zusammengesetzt ist. Der Orientierungsrahmen wird nach Vorlage beim Vorstand vom Stiftungsrat förmlich verabschiedet.
Die SWP ist durch Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I, Berlin, vom 10.08.2022 gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt (»Förderung von Wissenschaft und Forschung«).
Das Stiftungsvermögen (Grundstockvermögen) der SWP beträgt EUR 53.000,00 (Stand: 2015).
Aufsichtsbehörde der SWP ist die Senatsverwaltung für Justiz in Berlin.
Informationen zur Geschichte der SWP finden Sie hier.