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Finanzierung der SWP

Für die Erfüllung ihres Satzungszwecks erhält die SWP eine institutionelle Zuwendung, die durch den Deutschen Bundestag beschlossen und aus dem Haushalt des Bundeskanzleramtes, Kap. 0410 Tit 685 02, gezahlt wird. Die Zuwendung erfolgt auf der Grundlage eines jährlich von der SWP zu erstellenden Wirtschaftsplanes.

Die institutionelle Zuwendung betrug:

2015          € 12,5 Mio.

2016          € 12,3 Mio.

2017          € 13,8 Mio.

2018          € 13,7 Mio.

2019          € 15,5 Mio.

2020          € 15,9 Mio.

2021          € 15,7 Mio.

2022          € 16,1 Mio.

2023          € 17,7 Mio.

Von der institutionellen Zuwendung wurden im Haushaltsjahr 2023 Ausgaben für Personalkosten in Höhe von € 12,13 Mio. (69 %) und Sachkosten in Höhe von € 5,51 Mio. (31 %) beglichen. Die Sachkosten bestanden zu 63 % (€ 3,45 Mio.) aus Mietkosten und 37 % (€ 2,06 Mio.) aus weiteren Sachkosten.

Die institutionelle Zuwendung deckt zu 100 % die Kerntätigkeit der SWP. Sie verpflichtet die SWP, die Bewirtschaftung der Mittel gemäß öffentlichem Recht durchzuführen. Das bedeutet, dass die SWP trotz ihrer privaten Rechtsform ausschließlich öffentliche Vorschriften anwendet, darunter insbesondere die Bundeshaushaltsordnung (BHO), den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), das Bundesreisekostengesetz (BRKG) sowie Regeln und Vorschriften für die öffentliche Vergabe.

Jährliche Nachweise und Prüfungen

Der Vorstand der SWP legt dem Stiftungsrat einen Jahresbericht vor, der aus einem Tätigkeitsbericht und einer Jahresabrechnung (Jahres- und Vermögensrechnung) besteht.

Der Vorstand lässt den Jahresbericht durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen. Der Prüfungsauftrag erstreckt sich auch auf die Erhaltung des Stiftungsvermögens sowie die satzungsgemäße Verwendung der Erträge und etwaiger Zuwendungen unter Erstellung eines Prüfungsberichts im Sinne von § 8 Abs. 2 des Berliner Stiftungsgesetzes.

Diesen Prüfbericht legt er gem. § 8 des Berliner Stiftungsgesetzes auch der Aufsichtsbehörde vor.

Der Jahresbericht dient zugleich als Verwendungsnachweis für die institutionelle Zuwendung des Bundes. Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt durch das Bundeskanzleramt.

Drittmittel

Die SWP kann zusätzlich zur institutionellen Zuwendung durch den Bund durch Dritte geförderte Sonderforschungsvorhaben durchführen. Dabei handelt es sich um Forschungsprojekte aus dem öffentlichen Bereich und drittmittelfinanzierte Forschungsvorhaben.

Die eingeworbenen Drittmittel der SWP beliefen sich in den letzten Jahren auf:

2015            € 2,15 Mio.

2016            € 2,32 Mio.

2017            € 2,21 Mio.

2018            € 2,09 Mio.

2019            € 2,72 Mio.

2020            € 3,16 Mio.

2021            € 3,32 Mio.

2022            € 4,85 Mio.

2023            € 4,60 Mio.

 

Einzelheiten zu den Drittmittelgebern erfahren Sie unter:
http://www.swp-berlin.org/de/freundeskreis-und-partner/partner.html
Einzelheiten zu den geförderten Projekten erfahren Sie unter:
http://www.swp-berlin.org/de/projekte.html