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Vorausschauende Governance für Solares Strahlungsmanagement

Herausforderungen und Handlungsoptionen für die internationale Klimapolitik

SWP-Aktuell 2019/A 36, 08.07.2019, 8 Pages

doi:10.18449/2019A36

Research Areas

Die internationale Klimapolitik strebt an, den Temperaturanstieg auf 1,5 bis 2 Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Dem steht nach wie vor ein steigender Ausstoß von Treibhausgasen gegenüber. In den Szenarien des Weltklimarats (IPCC) spielen deshalb neben der klassischen Emis­sionsreduktion zunehmend auch Ansätze eine Rolle, mit denen der Atmosphäre Koh­lendioxid (CO2) entzogen werden kann. Hingegen wird die Option einer gezielten Beeinflussung der Sonneneinstrahlung in solchen Szenarien bislang nicht berücksichtigt, vor allem wegen geophysikalischer wie geopolitischer Risiken. Für 2020 ist ein Feldexperiment zur Einbringung reflektierender Partikel in die Strato­sphäre geplant – es könnte die Frage nach angemessenen Normen, Prinzipien, Institutionen und Regularien für Solares Strahlungsmanagement auf die politische Agenda bringen. Weil diese Tech­nologie sich noch in einer frühen Entwicklungsphase befindet und die Präferenzen der meisten Regierungen noch unklar sind, sollten Governance-Bemü­hungen einem vorausschauenden Ansatz folgen, der auf künftige Entwicklungen flexibel reagieren kann. Dabei liegt es im Interesse der Europäischen Union (EU), eine solche Debatte im Umwelt- und Klimaregime der Vereinten Nationen (VN) zu verankern.

Auch mehr als 25 Jahre nach der Verabschiedung der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) nehmen die weltweiten Treibhausgasemissionen weiter zu. Während das Pariser Abkommen von 2015 darauf abzielt, den durchschnittlichen Temperaturanstieg auf deutlich unter 2 Grad Celsius und vorzugsweise sogar auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu limitieren, gehen die aktuellen Prognosen von einer 3 bis 3,5 Grad Celsius wärmeren Welt bis 2100 aus. Da sich die globale Durchschnittstemperatur seit dem vor­industriellen Niveau bereits um 1 Grad Celsius erhöht hat, steht die internationale Klimapolitik unter großem Handlungs­druck. Der jüngste Sonder­bericht des Inter­governmental Panel on Climate Change (IPCC) stellte 2018 fest, dass das 1,5-Grad-Ziel nur dann mit hin­reichender Wahrscheinlichkeit eingehalten werden kann, wenn die Emissionen von Kohlendioxid bis 2030 um 50 Prozent reduziert werden und spätestens zur Mitte des Jahr­hunderts welt­weit ein Ausgleich zwischen Emissionen und Senken erreicht wird (»Netto-Null«).

Gezielte Eingriffe ins Klimasystem?

Grafik 1

Angesichts des Widerspruchs zwischen ehrgeizigen Temperaturzielen und weiter steigenden Emissionen werden in der Klima­forschung seit mehr als zehn Jahren auch Optionen für gezielte großskalige Eingriffe in das Klimasystem erwogen und häufig unter dem Oberbegriff »Geoengineering« (oder »Climate Engineering«) zusammen­gefasst. Dem liegt die Erwartung zugrunde, dass sich mit solchen Interventionen ein zwischenzeitliches Überschreiten des an­gestrebten Temperaturniveaus (overshoot) begrenzen oder ausgleichen ließe.

Dabei kann man grundsätzlich zwei Heran­gehensweisen unterscheiden. Mit Methoden zur Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre (Carbon Dioxide Removal, CDR) könnten langfristig weltweit netto negative Emis­sionen erlangt werden. Die ent­sprechenden Ansätze lassen sich als Erwei­te­rung klassischer Klimaschutz­anstren­gun­gen einstufen. Sie reichen von großflächi­gen Aufforstungsprogrammen über die Erzeugung von Pflanzenkohle bis hin zur geologischen Speicherung von aus der Luft gefiltertem CO2. Aller­dings erschei­nen die in den Emissionsszenarien des IPCC angenommenen Mengen an CO2, die auf diesem Weg reduziert werden könnten, unrealistisch hoch.

Im Gegensatz zu den CDR-Verfahrens­weisen setzt Solares Strahlungsmanagement (Solar Radiation Management, SRM) nicht an den Ursachen der Erderwärmung an, also an der zu hohen Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre. Statt­dessen sind die SRM-Metho­den darauf gerichtet, den Strahlungs­haushalt der Erde so zu ver­ändern, dass der Temperatur­anstieg zumindest verlangsamt würde: zum Beispiel durch die Injek­tion reflektierender Aerosole in die Strato­sphäre, durch die Aufhellung von Meereswolken oder durch die Erhöhung der Reflexion von Land- und Meeresoberflächen. Diese Be­einflussung des Strahlungshaushalts würde das Ausmaß der Klimawandelfolgen von der Treibhausgaskonzentration teil­weise entkoppeln. Grafik 1 gibt einen sche­ma­tischen Überblick. Die mit dem unge­min­derten Emis­sionsverlauf verbundenen Klimawandel­folgen können durch eine ambitio­nierte Emissionsreduktion und eine zusätzliche CO2-Entnahme aus der Atmo­sphäre ver­ringert werden. Solares Strahlungsmanage­ment könnte temporär ein­gesetzt werden und bewirken, dass die Erwärmung zu einem früheren Zeitpunkt abgebremst würde, als dies klassische Klimaschutzmaßnahmen und CDR allein erreichen könnten.

Bei der bekanntesten und wirksamsten SRM-Methode werden kontinuierlich reflek­tierende Partikel in die untere Stratosphäre injiziert. Damit lässt sich die Menge der ein­fallenden Sonnenstrahlung minimal (um 1–2 Prozent) und relativ rasch reduzieren, ein Effekt, der auch bei großen Vulkan­eruptionen eintritt.

Der IPCC bezieht den Einsatz von SRM-Methoden bislang nicht in seine Szenarien ein. Einerseits gibt es ethische und poli­ti­sche Bedenken, andererseits sind diese Ver­fahren noch weit von einem an­wen­dungs­reifen Stadium entfernt. Die Poten­tiale und Risiken entsprechender Eingriffe werden dennoch seit geraumer Zeit erforscht.

Mit der stratosphärischen Aerosolinjek­tion gehen erhebliche geopolitische und geophysikalische Risiken einher, da eine Koalition aus wenigen gro­ßen Staaten sie potentiell durchführen könnte. Außerdem könnte sie die globale Mitteltemperatur viel schneller verändern als jede andere klima­politische Maßnahme. Abhängig von der konkreten Implementierung können sich unter anderem negative Auswirkungen auf regionale Niederschlagsmuster, das Pflan­zen­wachstum oder die Ozonschicht erge­ben. Angesichts der natürlichen Variabilität des Klimasystems wäre die eindeutige geo­physikalische Zuordnung negativer Effekte sehr schwierig, was neue geopolitische Herausforderungen nach sich zöge. Wenn nämlich extreme Wetterereignisse nicht mehr nur als unvermeidliche Konsequenz eines jahrzehntelangen kollek­tiven Ver­sagens in der globalen Klimapolitik wahr­genommen werden, sondern als direkte Folge des Handelns eines Landes oder einer Staatenkoalition, dann dürfte dies beste­hen­de internationale Konflikte verschärfen – wenn nicht gar neue hervor­bringen. Nutzen und Risiken von SRM sind regional ungleich verteilt. Dies führt zu der Frage, wie man eine legitime Entscheidung darüber treffen könnte, welche Durchschnittstemperatur mithilfe von SRM angezielt werden sollte.

Die Debatte über geeignete Governance-Ansätze für Solares Strahlungsmanagement entstand bereits zu Beginn der naturwissenschaftlichen SRM-Forschung. Verschiedenste multilaterale Abkommen decken ledig­lich einzelne Aspek­te ab, die für SRM relevant sind. Dies liegt zum Teil daran, dass sich SRM noch in einem frühen Stadium der Forschung und Entwicklung befindet, aber auch daran, dass sich die diversen Methoden hin­sichtlich potentieller Gefahren und Nutzen deutlich voneinander unterscheiden und folglich sehr verschiedene Anfor­derungen an ihre Governance stellen. Zur­zeit verhalten sich nationale Regierungen und Verhandler in multilateralen Foren noch eher abwartend. Dass das erste Feld­experiment in der Stratosphäre die Wahr­nehmung von SRM weltweit verändern wird, ist jedoch sehr wahrscheinlich. Für 2020 ist in den USA ein Versuch geplant, bei dem Partikel in 20 km Höhe freigesetzt werden. Dieses Experiment – bzw. die mediale Berichterstattung darüber – könnte den Druck, Governance-Mecha­nis­men für SRM zu entwickeln, stark erhöhen. Zum einen dürfte die Befürch­tung laut werden, unregulierte Forschungsaktivitäten könnten hohe Risiken mit sich bringen. Zum anderen könnte bald die Frage im Raum stehen, wie sich verhindern lässt, dass kleinere Gruppen von Staaten und Unternehmen vorpreschen und mit dem Ver­weis auf einen regionalen »Klimanotstand« eigenmächtig damit beginnen, SRM-Metho­den einzusetzen, deren Effekte grenz­überschreitend oder gar global wirksam sein werden.

Wechselwirkung zwischen Zielen und Instrumenten

Bislang hat es nur wenig Versuche gegeben, auf der Ebene der Vereinten Nationen eine spezifische Geoengineering-Governance zu entwickeln. Ein in politischen Debatten häufig angeführtes »De-facto-Moratorium« für Geoengineering im Rahmen der VN-Biodiversitätskonvention (CBD) besteht aus völkerrechtlich nicht bindenden Entscheidungen der Vertragsstaatenkonferenzen. Ein im März 2019 von der Schweiz bei der VN-Umweltversamm­lung (UNEA) ein­gereichter Antrag auf eine Expertenbewertung des Geoengineerings sowie seiner Regulierung hatte keinen Erfolg. Angesichts der Tatsache, dass die meisten Regierungen, zivilgesellschaft­lichen Organisationen und Klimaforscher bisher eine detaillierte Dis­kus­sion über SRM vermieden haben, konnte die Ab­lehnung des schweizerischen Vor­schlags nicht überraschen. Die Gründe für eine Zurückhaltung oder ein striktes Nein sind sehr unterschiedlich. Befürworter einer ambitionierten Klimapolitik und Klima­wissenschaftler befürchten in der Regel, eine offene Debatte über SRM könnte dessen »Normalisierung« nach sich ziehen: Wenn SRM-Methoden als legitimer Bestand­teil eines künftigen Policy-Mixes erschienen, könnte dies die laufenden Klimaschutzbemühungen untergraben. Sie sehen vor allem bei der als besonders wirksam ein­geschätzten Injektion von Aerosolen in die Stratosphäre die Gefahr, dass sie als Ersatz für eine drastische Reduzierung von Treib­haus­gasemissionen betrachtet werden würde. Regierungen wiederum, die sich grundsätzlich gegen massive Emissions­reduktionen aussprechen, würden bei einer ernsthaften Debatte über SRM zumindest implizit die Bedrohung durch den Klimawandel anerkennen. Schließlich könnte eine Governance-Debatte zu einer früh­zeitigen Festlegung von Regeln führen, noch bevor einzelne Staaten Klar­heit über die potentiellen strategischen Vor- und Nach­teile entsprechender Tech­nologien gewonnen haben.

Das Weltklima wird sich möglicherweise um mehr als 3 Grad Celsius bis zum Ende dieses Jahrhunderts erwärmen und bereits heute sind Auswirkungen des Klima­wandels sichtbar. Deshalb werden sich die klima­politischen Akteure früher oder später mit dem Zielkonflikt zwischen ehr­geizigen Temperaturzielen und den geo­physikali­schen wie geopolitischen Risiken von SRM auseinandersetzen müssen. Die konzeptionelle Idee des Solaren Strahlungsmanagements wird hauptsächlich in den USA, China, Australien und der EU beforscht und in Anbetracht des steigenden Handlungsdrucks auch nicht einfach wieder verschwin­den. Dies bedeutet keineswegs, dass bei einer wahrscheinlichen Überschreitung des 1,5-bis-2-Grad-Celsius-Zielkorridors und bei sich beschleunigenden Klimawandel­folgen SRM eingesetzt werden wird. Viel­mehr werden Regierungen verschiedene Arten von Risiken abwägen und sich dem zugrunde liegenden Normkonflikt zwischen Vorsorge­prinzip und Schadensminimierung stellen müssen. Selbst wenn sie sich für ein tempo­räres Moratorium oder ein dauer­haftes Verbot von SRM-Technologien ent­schei­den sollten, braucht es hierfür eine grundlegende und nachvollziehbare Begründung.

Vorausschauende Governance

Die Nutzung von SRM ist nach wie vor ein hypothetisches Konzept. Zwar lassen sich dessen Erfolgsaussichten aus be­obachteten Effekten auf die Temperatur nach größeren Vulkanausbrüchen (etwa Mount Pinatubo, 1991) ableiten, ebenso geben globale Klima­modelle Aufschlüsse. Es ist aber unklar, ob der bewusste Einsatz von SRM ingenieurtechnisch beherrschbar ist und in der Anwen­dung so effektiv wäre wie bislang angenommen, und falls ja, welche geo­physikalischen und geopolitischen Neben­wirkungen dabei zu erwarten sind. Solche erst im Entstehen begriffenen und potentiell disruptiven Technologien können nicht schon im Voraus durch umfassende institu­tionelle Strukturen reguliert werden. Diese würden sich im Nachhinein entweder als zu großzügig oder zu restriktiv und ange­sichts der Vielfalt an Methoden als zu wenig spezifisch erweisen.

Viele der gegenwärtigen technologischen, ökologischen und politischen An­nahmen über die Folgen von SRM könnten sich in Zukunft als falsch herausstellen; so zum Beispiel die verbreitete Vorstellung, SRM liege im Interesse der Industrieländer, nicht aber des Globalen Südens. Es ist durch­aus denkbar, dass Regierungen aus den verwundbarsten Regionen der Welt wegen immer drastischerer Klimawandelfolgen in den 2030er-Jahren den Einsatz von SRM fordern. Ebenso könnte sich die von vielen geteilte Ansicht, stratosphärische Aerosol­injektionen seien vergleichsweise kostengünstig, als zu optimistisch erweisen, sei es aufgrund unerwarteter tech­nischer Schwie­rig­keiten oder der Kosten, die mit begleitenden Haftungs­regelungen verbunden sind. Bestehende Rechts­systeme (wie natio­nales Schadenersatzrecht oder das Prinzip staatlicher Ver­antwortung im Rahmen des Völkergewohn­heitsrechts) sowie Versicherungsregime für SRM-Tests oder die SRM-Anwen­dung würden den erwarteten Herausforderungen wohl nicht gerecht.

Dementsprechend sollten sich die internationale Staatengemeinschaft, die organi­sierte Zivilgesellschaft und die Forschungscommunity um eine Regulierung bemühen, und zwar parallel zur Entwicklung der jeweiligen SRM-Technologien – mit dem Ziel, gegen­über Erforschung, Entwicklung, Demonstration und etwaiger An­wendung mindestens einen Schritt voraus zu sein. Ein solcher Ansatz wird notwendigerweise nicht zu einer allumfassenden Neuregulierung führen, sondern sowohl auf bestehende Foren und Regeln zurückgreifen als auch darauf abzielen, neue, besser geeignete zu kreieren.

Rolle des UNFCCC-Regimes stärken

Um einen regelmäßigen Austausch über die Governance-Optionen für Geoengineering-Methoden zu ermöglichen, müssten diese Methoden zunächst als legitimer Verhandlungsgegenstand im Rahmen der UNFCCC anerkannt werden. Bislang betrachten die verhandelnden Parteien insbesondere SRM mit Misstrauen, bisweilen fordern sie auch ein vollständiges Verbot, selbst für die Forschung. Andererseits könnten Ereig­nisse wie das stratosphärische Feldexperi­ment SCoPEx (Stratospheric Controlled Perturbation Experiment), dessen Durchführung von einem Forscherteam der Harvard-Universität für 2020 geplant ist, nicht nur die öffent­liche Wahrnehmung von SRM signifikant verändern. Wichtige Akteure des globalen Klimaregimes, wie China oder die EU, könnten sich dadurch gezwungen sehen, darauf zu reagieren und über die Not­wendigkeit von Governance-Strukturen für SRM zu ver­handeln.

Eine UNFCCC-Debatte über SRM-Metho­den könnte sich fürs Erste auf zwei Aspekte konzentrieren: Einordnung ins Klima­regime und Kontrolle. Hinsichtlich der Bedeutung von SRM als einer möglichen Maßnahme, um die Folgen des Klimawandels abzuschwächen, sollten die Vertragsparteien einen größtmöglichen Konsens dar­über anstreben, dass SRM kein Ersatz für die Reduktion von Emissionen sein kann. Klima­schutz ist Teil des genetischen Codes der UNFCCC und ein grundlegender Um­welt­schutzanspruch. Je mehr global mit klassi­schen Klimaschutzmaßnahmen sowie der Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre erreicht werden kann, desto geringer die potentielle Rolle von SRM. Darüber hinaus dient das Klimaregime seinen Vertrags­parteien zur Klärung einer Vielzahl von strittigen Fragen (Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Finanzierung, Verluste und Schäden) auf der Grundlage des Multi­lateralismus und des Interessenausgleichs. Sollten einzelne Staaten SRM in Zukunft ernsthaft in Betracht ziehen – zum Bei­spiel als möglichen »Not­fallansatz« –, hätte eine baldige Ausweitung der Verhandlungs­agenda einen entscheidenden Vorteil: Diese Staaten wären bereits in den inter­natio­nalen klimapolitischen Beratungs­prozess über SRM eingebunden und könnten die UNFCCC nicht einfach umgehen.

Eine der Hauptsorgen der UNFCCC-Vertragsstaaten dürfte darin bestehen, dass die Kontrolle über die Parameter des Klima­systems in die Hände nur weniger Länder fällt. Dieser Befürchtung könnte man nur durch eine Mischung aus Vertrauens­bildung und Über­wachung begegnen, sowohl auf politischer als auch auf techno­logischer Ebene. Die künftige Einbettung von SRM in die Verhandlungs­agenden unter dem Klima­regime würde dafür sorgen, dass die mächtigsten Akteure (Staaten mit den Mit­teln und dem Willen, SRM einzusetzen oder dem SRM-Einsatz durch andere ent­gegenzuwirken) nicht ohne Rückkopplung mit anderen Verhandlungsparteien agieren können. Entscheidungen für oder gegen den Einsatz von SRM würden immer auch andere Bereiche der VN-Klimapolitik direkt be­einflussen.

In der gegenwärtigen institutionellen Landschaft wäre es vorzuziehen, wenn die UNFCCC – unterstützt von eng verbundenen Institutionen wie dem IPCC, dem VN-Umweltprogramm (UNEP) und der Welt­organisation für Meteorologie (WMO) – zum zentralen politischen Ort und Informa­tionszentrum für SRM und dessen Regulierung würde. Dies könnte am besten sicher­stellen, dass die politische Debatte wie auch Forschung und Entwicklung in das multi­laterale Klimaregime eingebettet sind.

Risiko von Alleingängen

Es ist jedoch unklar, ob die Vertragsstaaten der UNFCCC bereit oder in der Lage sein werden, mit SRM offen umzugehen. Da Beschlüsse im Rahmen der UNFCCC kon­sensual getroffen werden, könnte eine Minderheit von Regierungen jede sinnvolle Diskussion blockieren. Selbst wenn es zu einer solchen Debatte käme, könnten dar­aus zu restriktive oder zu schwache Leit­linien hervorgehen. Ein wie auch immer gearteter Konsens im Rahmen der UNFCCC würde wahrscheinlich nicht ver­hindern, dass einzelne Akteure – seien es Nationalstaaten, Privatunternehmen oder Wissenschaftler – mit der Erfor­schung, Ent­wick­lung, Demonstration oder sogar dem Ein­satz von SRM-Technologien voranschreiten. Ihre Interessen und Motive müssen dabei nicht zwingend klimapolitischer Natur sein. Derzeit verbietet das Völkerrecht SRM nicht, obwohl einige Bestimmungen be­stehen­der Vereinbarungen durchaus An­wen­dung finden, etwa aus dem Montrealer Pro­tokoll zum Schutz der Ozonschicht, dem Übereinkommen über weiträumige grenz­überschreitende Luft­verunreinigung (CLRTAP), dem VN-See­rechts­überein­kom­men (UNCLOS) oder dem Umweltkriegsübereinkommen (ENMOD).

Potentiell disruptive Technologien wie die stratosphärische Aerosolinjektion, die sich nicht nur abstrakt auf das Klima, sondern auch konkret auf die internationale Sicherheit oder auf landwirtschaftliche Erträge auswirken könnten, dürften von einer ganzen Bandbreite politischer Akteure und Interessengruppen in Betracht gezogen werden. Somit reichen Diskussionen über eine geeignete Governance weit über die VN-Klima- und ‑Umweltpolitik hinaus. Ent­scheidungen über den Einsatz solcher Tech­nologien würden letzt­lich in den Händen von Staats- und Regie­rungschefs liegen. Dadurch könnten Über­legungen ins Spiel kommen, die in der bisherigen Debatte über eine SRM-Governance zu kurz kommen, zum Beispiel der Wunsch, poli­tische oder tech­no­logische Führungsstärke zu zeigen, und die Option, in Zeiten einer (wahrgenommenen) Krise Handlungsfähigkeit zu beweisen.

Um dem Risiko zu begegnen, dass ein einzelner Staat oder eine kleine Koalition einen SRM-Einsatz als (vorgebliche) »Notfall­maßnahme« vorantreibt, ist es notwendig, hochrangige internationale Foren zu etab­lieren. Diese müssen einerseits einen inten­siven Dialog über Normen, Prinzipien, Institutionen und Regularien für Solares Strahlungsmanagement ermöglichen, andererseits potentiell auch in der Lage sein, die nächsten praktischen Schritte zu veranlassen und sowohl national wie inter­national relevante Akteure aus benachbarten Poli­tikfeldern einzubeziehen. Da sich die SRM-Forschung noch in einem frühen Stadium befindet, werden etwa die Vereinig­ten Staaten und China nur ungern ihre Möglichkeiten ein­schränken wollen, indem sie sich in abseh­barer Zeit auf ein detailliertes Regelwerk einigen. Gleich­zeitig würden sie es ableh­nen, dass eine konkurrierende Macht unreguliert oder ohne exter­ne Kon­trolle handelt. Anders ausgedrückt: Solange eine große Unsicherheit darüber besteht, was durch unilaterales Handeln zu gewin­nen oder zu verlieren wäre, gibt es offen­sichtlich wenig Interesse an einer globalen Governance-Lösung.

Angesichts einer solchen Konstellation könnte ein hochrangiges repräsentatives Konsultationsgremium ein geeigneter Einstiegspunkt für eine globale SRM-Gov­ern­ance sein. In Frage käme zum Bei­spiel eine »Weltkommission für SRM« (oder für ge­zielte Eingriffe in das Klimasystem), nach dem Vorbild der von den Vereinten Natio­nen mandatierten Weltkommission für Umwelt und Entwicklung unter Gro Harlem Brundtland (1983–87), die die grund­legen­den Zusammenhänge für eine nach­hal­tige Entwicklung ausarbeitete. Praktische Er­gebnisse eines solchen Pro­zesses, der eine breite Beteiligung über die nationalen Regie­rungen hinaus erfordern würde, könnten Arbeitsprogramme sein. Sie sollten bestehende internationale Ver­einbarungen über SRM stärken, die Kapazi­täten für regionale Kooperation und Konfliktlösung ausbauen sowie Überwachungs­systeme entwickeln, mit denen sich der etwaige Einsatz von SRM oder die Weiter­gabe von Technologiekomponenten kon­trollieren ließen. Mithilfe einer transparenten Zusam­menführung und Bewer­tung des global verfügbaren Wissens über Solares Strahlungsmanagement könn­ten sich nationale Interessen im Rahmen einer umfassenden internationalen Debatte herauskristallisieren. Ein solcher Prozess könnte die Vorteile eines globalen Govern­ance-Ansatzes für SRM für alle Beteiligten deutlich werden lassen und wäre zugleich ein erster Schritt in diese Richtung.

Regulierung der Forschung

Planungen für Feldexperimente zur Injek­tion reflektierender Aerosole in die Strato­sphäre oder zur Aufhellung von Meereswolken konkretisieren sich derzeit in den USA, solche zur Erhöhung der Reflexion von Meeresoberflächen in Australien. Das Interesse an SRM-Feldexperimenten lässt sich darauf zurückführen, dass seit über zehn Jahren mit Simulationen in Klima- und Erdsystemmodellen versucht wird, die Auswirkungen verschiedener SRM-Inter­ventionen zu bewerten. Hinzu kommt eine vergleichsweise umfangreiche sozialwissenschaftliche Begleitforschung, etwa zu ethi­schen Fragen, Mustern der öffentlichen Wahrnehmung sowie dem Aufbau einer SRM-spezifischen Governance.

Feldexperimente können das Verständnis für physikalische und che­mische Prozesse verbessern, gleichzeitig wird die technische Ausrüstung getestet, die für SRM eingesetzt werden kann. Sie könnten aber auch Belege dafür liefern, dass die bislang in SRM ge­setzten Erwartungen nicht erfüllbar sind. Ver­su­che könnten insofern dazu beitragen, gefährliche Wetten auf spe­kulative tech­nologische Eingriffe zur Eindämmung der globalen Erwärmung einzuhegen. Dadurch würde die Gefahr gemin­dert, dass das Wissen um SRM-Methoden zu Lasten des Engagements für Emissionsreduzierungen gehen würde.

Die Erforschung von SRM, insbesondere durch Feldexperimente, erfordert Leit­linien und Verfahren, die im Laufe der Zeit bottom‑up zu sich gegenseitig befruchtenden Lernprozessen führen und in Normen und Regu­larien für die globale SRM-Governance einfließen können.

Frühere SRM-Experimente, wie das öffent­lich umstrittene und vorzeitig ab­gebroche­ne Projekt SPICE (Stratospheric Particle Injection for Climate Engineering) im Ver­einigten Königreich, haben eines gezeigt: Transparenz und Rechenschaftspflicht der Forschung sind wichtige Bestand­teile solcher Projekte, einschließlich der Offenheit über Forschungsziele, ‑metho­den und ‑er­geb­nisse sowie über mögliche Interessens­konflikte, etwa bei Patenten. Dies könnte man durch Verhaltenskodizes für verantwortungsvolle SRM-Forschung erreichen, die von Projektförderern oder nationalen Wissenschaftsorganisationen durchgesetzt werden könnten. Einige dieser Akteure haben bereits damit begonnen, SRM-Forschungs­agenden auszuarbeiten, etwa die US-amerikanische Dachorganisation Nation­al Academies of Sciences, Engin­eering, and Medicine (NASEM). Für das SCoPEx-Experi­ment werden Governance-Mechanismen erarbeitet, die über die recht­lichen Vor­gaben in den USA deutlich hinausgehen.

Verhaltenskodizes würden zunächst in verschiedenen Ländern parallel entwickelt. Ein Effekt wäre ein gegenseitiges Lernen über geeignete Verfahren zur Genehmigung und Durchführung von Forschungsprojekten, was die globale Normentwicklung für eine SRM-Governance befördern dürfte. Für den Fall, dass in den für die SRM-Forschung relevanten Ländern hohe Standards gesetzt werden, wäre es denkbar, eine internationale Clearingstelle für SRM-Forschung einzurichten, die beispielsweise von der UNFCCC oder der WMO betrieben werden könnte. Dies würde es den Regie­rungen er­mög­lichen, Forschungsprioritäten inter­national zu koordinieren. Zugleich wäre ein hohes Maß an Transparenz über For­schungsaktivitäten und -ergebnisse gegeben als wesentliche Voraussetzung für eine breite und informierte öffentliche Debatte über Nutzen und Risiken von Solarem Strahlungsmanagement.

Fazit

Die Governance von Solarem Strahlungsmanagement befindet sich noch in einer frühen Phase. Doch spätestens mit dem ersten Feldexperiment in der Stratosphäre wird in vielen Staaten das Bewusstsein dafür wachsen, dass ein intensiver Dialog über Normen, Prinzipien, Institutionen und Regularien für SRM vonnöten ist – auch wenn man den Einsatz von SRM verhindern möchte. Es ist sinnvoll, eine SRM-spezi­fische Governance Schritt für Schritt auf­zubauen. Denn die technischen und poli­tischen Entwicklungen sind aktuell nicht vorhersehbar und die meisten Staaten sind sich über ihre Ziele im Umgang mit SRM noch gar nicht im Klaren. Eine solche Heran­gehensweise sollte Regierungen und Forschungseinrichtungen, Unternehmen und die Zivilgesellschaft einbeziehen.

Die EU stellt diese Situation politisch vor eine große Herausforderung. Sie nimmt bislang weder in der Forschung noch in der politischen Debatte über SRM eine maßgebliche Rolle ein. Sie wird einen Weg finden müssen, diese Debatte konstruktiv zu führen, aber dennoch in einer Weise, die ihre bisherige Vorreiterrolle in der inter­nationalen Klimapolitik, die Emissions­reduktionen deutlich in den Mittelpunkt stellt, nicht unglaubwürdig werden lässt. Umso wichtiger wäre, dass die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten jetzt damit beginnen, ihre Strategie für die künf­tige Handhabung von SRM zu klären, um auf kommende Entwicklungen vorbereitet zu sein – seien es Governance-Initiativen Dritter, Feldexperimente oder Ankündigungen anderer Staaten, SRM ernsthaft zu erwägen oder gar einzusetzen. Der Schwer­punkt der europäischen Bemühungen sollte zweifelsohne darauf gerichtet sein, die Governance von SRM im Rahmen des VN-Umwelt- und Klimaregimes voranzubringen. Aufgrund der entwicklungs- und sicherheitspolitischen Dimensionen eines möglichen Einsatzes von stratosphärischen Aerosolinjektionen ist allerdings ein brei­terer politischer Ansatz gefragt. Nur so können sich die EU und ihre Mitglied­staaten in die Lage versetzen, in der bevor­stehenden Auseinandersetzung über die Governance von Solarem Strahlungs­management eine wichtige inter­nationale Vermittlungsposition einzunehmen, bei der es darauf ankommt, vorausschauend, flexibel und glaubwürdig zu agieren.

Dr. Oliver Geden ist Leiter der Forschungsgruppe EU / Europa und Leitautor für den 6. IPCC-Sachstandsbericht.
Dr. Susanne Dröge ist Senior Fellow in der Forschungsgruppe Globale Fragen.

© Stiftung Wissenschaft und Politik, 2019

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