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Salisbury: Ein Fall für das Chemiewaffenübereinkommen

Der Konflikt zwischen Großbritannien und Russland wegen des Anschlags in Salisbury ist eskaliert. Russland weist die britischen Vorwürfe als haltlos zurück. Nun sollten die Verfahren des Chemiewaffenübereinkommens zur Tatsachenfeststellung genutzt werden, meint Oliver Meier.

Kurz gesagt, 21.03.2018 Research Areas

Der Konflikt zwischen Großbritannien und Russland wegen des Anschlags in Salisbury ist eskaliert. Russland weist die britischen Vorwürfe als haltlos zurück. Nun sollten die Verfahren des Chemiewaffenübereinkommens zur Tatsachenfeststellung genutzt werden, meint Oliver Meier.

Der Anschlag auf den ehemaligen russischen Doppelagenten Sergej Skripal und seine Tochter Julia mit dem Nervenkampfstoff aus der Familie der sogenannten »Novichok«-Agenzien in Großbritannien ist ein weiteres Glied in einer Reihe von Chemiewaffeneinsätzen, die die internationale Norm gegen den Besitz und den Einsatz von Giftgas bedrohen. Die chemische Kriegsführung in Syrien, der Mord an dem Halbbruder des nordkoreanischen Machthabers Kim Jong Un mit dem Nervenkampfstoff VX oder eben jetzt der Anschlag im britischen Salisbury am 4. März: Chemiewaffeneinsätze drohen zunehmend zur Normalität zu werden.

Die internationale Gemeinschaft wähnte sich bereits weiter. Mit dem Abschluss des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ) 1992, dem mittlerweile fast alle Staaten der Welt beigetreten sind, schien die chemische Kampfführung weltweit geächtet. Das Abkommen verbietet Herstellung, Besitz und Einsatz aller Chemiewaffen, auch von neuentwickelten oder bisher unbekannten Stoffen. Die Vernichtung der weltweit deklarierten 70.000 Tonnen Chemiewaffen ist fast abgeschlossen. Im September 2017 erklärte Russland voller Stolz, seine letzten Bestände unter internationaler Kontrolle abgerüstet zu haben.

 

Verfahren zur Tatsachenfeststellung

Das CWÜ bietet Verfahren, auch mit solch hinterhältigen Anschlägen wie dem gegen Skripal und seine Tochter umzugehen. Diese sollten nun genutzt werden. Zwar hat die britische Regierung die Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OVCW) über ihren Befund informiert, dass der Kampfstoff nach einer Rezeptur aus sowjetischen oder russischen Laboren angemischt wurde, und Inspektoren nach Salisbury eingeladen, um diese Analyse zu bestätigen; da die Organisation keinen Zugang zu den »Novichok«-Rezepturen haben dürfte, ist es aber fraglich, ob sie zu den Beschuldigungen substanziell Stellung beziehen kann.

Ein offizielles Verfahren im Rahmen von Artikel 9 des CWÜ zu »Konsultationen, Zusammenarbeit und Tatsachenfeststellung« hat Großbritannien bisher allerdings nicht beantragt. London argumentiert, dass Russlands Leugnen einer Urheberschaft und die Weigerung, an der Aufklärung des Anschlags mitzuwirken, Versuche der Klärung über die Mechanismen der Konvention sinnlos machten.

Der russische Außenministers Sergei Lawrow hatte gefordert, den Angriff in Salisbury nach Artikel 9 (2) des CWÜ zu diskutieren. Dieses Verfahren sieht bilaterale Konsultationen vor, um eine »Angelegenheit zu klären und zu bereinigen, die Zweifel über die Einhaltung [des CWÜ]« hervorgerufen hat. Russland hätte nach Beginn der Prozedur zehn Tage Zeit zu antworten. Weitere Schritte sind in Artikel 9 (2) nicht zwingend vorgeschrieben, so dass Moskau am Ende möglicherweise mit scheinbar weißer Weste dastünde.

Überraschend ist dieses Angebot dennoch insofern, als Russland die OVCW jüngst immer wieder scharf angegriffen hatte. Moskau missfiel, dass die Organisation gemeinsam mit den Vereinten Nationen die Urheberschaft der syrischen Regierung für Chemiewaffeneinsätze gegen das eigene Volk mehrfach belegt hatte. Moskau schweigt, verschleiert oder lügt bis heute, wenn es um das »Novichok«-Programm geht. Trotz belastbarer Aussagen ehemaliger Mitarbeiter des Programms und gesicherter Erkenntnisse aus dem Prozess der Abrüstung einiger beteiligter Chemiewaffeneinrichtungen leugnet Moskau, dass es solche extrem tödlichen Kampfstoffe überhaupt produziert hat. Eine Meldung gegenüber der OVCW unterblieb. Nicht nur die britische Regierung vermutet hinter Lawrows Angebot den Versuch, CWÜ-Verfahren zu missbrauchen, um Zeit zu gewinnen und/oder am Ende mit einem Persilschein nach Hause zu gehen.

 

Vorteile eines multilateralen Herangehens

Trotzdem sollte London Lawrows Angebot aufgreifen, die OVCW einzubeziehen, allerdings über ein »Ersuchen um Klarstellung« nach Artikel 9 (3)-(7) des CWÜ. Dies ist ein schärferes Instrument als das von Russland vorgeschlagene Verfahren. Zwar hätte Moskau auch unter Artikel 9 (3)-(7) zunächst zehn Tage Zeit zur reagieren, ist dann aber verpflichtet, Informationen zu liefern. Sollte London mit der Erklärung unzufrieden sein, würde eine mehrstufige Prozedur folgen, in deren Rahmen Moskau gehalten wäre, an der Aufklärung mitzuwirken. Der OVCW-Exekutivrat kann den Generaldirektor der Organisation auch auffordern, eine Sachverständigengruppe »zur Prüfung aller verfügbaren Informationen und Daten der die Bedenken hervorrufenden Lage« einzusetzen. Am Ende des Verfahrens, nach 60 Tagen, kann eine Vertragsstaatenkonferenz über die Ergebnisse des Klarstellungsersuchens beraten und den Fall an den UN-Sicherheitsrat überweisen, der Sanktionen verhängen kann.

Ein solches Verfahren hat Vorteile. Erstens bekräftigt man die zentrale Rolle des CWÜ im Umgang mit Verstößen gegen das Chemiewaffenverbot. Forderungen des Westens an Russland, die Ermittlungsergebnisse der OVCW und der Vereinten Nationen in Syrien anzuerkennen, verlieren an Glaubwürdigkeit, wenn man selbst die CWÜ-Bestimmung nicht nutzt. Davon unbenommen kann London weiter auf direktem Wege Aufklärung verlangen und auch Strafmaßnahmen verhängen.

Zweitens ist nicht klar, ob Russland die Ergebnisse eines Verfahrens nach Artikel 9 (3)-(7) kontrollieren könnte. Eine vom Generaldirektor eingesetzte Sachverständigengruppe beispielsweise kann durchaus die vielfältigen und belastbaren Informationen über die russischen Aktivitäten zur Entwicklung und Produktion von »Novichok«-Kampfstoffen bis in die 1990er Jahre berücksichtigen. Da Russland in der OVCW anders als im UN-Sicherheitsrat keine Vetomacht ist, können Entscheidungen über mögliche Konsequenzen auch per Mehrheitsbeschluss fallen. So sind Russland und seine Verbündeten in den Beratungen zu den Chemiewaffeneinsätzen in Syrien bereits überstimmt worden.

Drittens bieten die Konsultationen in der OVCW einen vertraulichen Rahmen, innerhalb dessen Moskau bestenfalls tatsächlich zur Klärung des Sachverhalts beitragen könnte. Ein Abgleich der Kampfstoffrezepturen etwa könnte mehr Licht ins Dunkel der Vorwürfe bringen.

Sollte am Ende der Konsultationen kein klarer Befund stehen, wäre man zwar nicht weiter als heute, aber dies wäre auch nicht notwendigerweise ein Rückschritt. Denn die Weigerung Moskaus, konstruktiv an dem Verfahren mitzuwirken, würde immerhin die Zweifel an den russischen Behauptungen stützen – und Großbritannien hätte klar gemacht, dass es bereit ist, alle Möglichkeiten zur Aufklärung des Chemiewaffenangriffs auszuschöpfen.

Dieser Text ist auch bei EurActiv.de erschienen.