doi:10.7802/2794
In zahlreichen Ländern kam es jüngst durch restriktivere Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen zu einer Schwächung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte (SRGR). Diese nationalen Bestrebungen spiegeln sich in Diskussionen in internationalen Foren wider, da sie menschenrechtliche Standards und den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen berühren. Während Deutschland sich stets aus menschenrechtlicher Perspektive für den weitreichenden Schutz von SRGR ausspricht, fällt auf, dass die Bundesregierung SRGR in internationalen Foren inhaltlich wenig konkretisiert – ganz im Gegensatz zu den Opponent:innen. Der deutsche Ansatz der diplomatischen Zurückhaltung birgt die Gefahr, den Gegner:innen eines weitreichenden Verständnisses von SRGR ein Einfallstor für Umdeutungen des Inhalts zu bieten. Wenn die deutsche Bundesregierung ihren globalen Einsatz für Menschenrechte und individuelle Freiheiten auch in der globalen Gesundheit verfolgen will, ist ein aktiveres Eintreten gefordert. Ziel des Beitrags ist es, vor diesem Hintergrund zu untersuchen, in welchem Umfang sich Staaten mit SRGR in internationalen Foren am Beispiel des WHO-Exekutivrats auseinandersetzen. Dazu bedarf es einer detaillierten Analyse der Sitzungsprotokolle.
Die Daten decken den folgenden Zeitraum ab: 01.12.1994-01.01.2023.