Das Vorgehen gegen Menschenhandel zeigt Chancen und Herausforderungen auf
SWP-Aktuell 2018/A 48, 19.09.2018, 4 Pages Research AreasAm 7. Juni 2018 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (VN) erstmals Individuen wegen Menschenhandels auf eine Sanktionsliste gesetzt. Die sechs Personen werden im Rahmen des Sanktionsregimes für Libyen als Hauptverantwortliche für illegale Aktivitäten im Zusammenhang mit Menschenhandel und der Schleusung von Migranten mit Reiseverboten und dem Einfrieren von Vermögenswerten belegt. Die Europäische Union und die USA haben diese VN-Sanktionen bereits umgesetzt. Das Vorgehen ist Ausdruck einer gesteigerten Aufmerksamkeit des VN-Sicherheitsrats für Fragen der transnationalen Organisierten Kriminalität (OK). Seit Jahren nimmt die Zahl von Resolutionen mit Bezug zu OK zu, ob es um Drogen- oder Waffenhandel, Piraterie, Entführungen oder um den illegalen Handel mit natürlichen Ressourcen geht. Mit Menschenhandel in Konflikten hat sich der Sicherheitsrat schon seit Ende 2015 wiederholt befasst. Die entsprechenden Beschlüsse zeigen, welche Rolle der Sicherheitsrat beim Umgang mit organisierter Kriminalität spielen kann, aber auch, wo Fallstricke lauern. Deutschland sollte sich als nicht-ständiges Mitglied im Sicherheitsrat 2019/20 für eine differenzierte Weiterentwicklung der Agenda einsetzen.