Der Fall Kenia
SWP-Aktuell 2013/A 73, 16.12.2013, 4 Pages Research AreasIm Jahr 2009 wurde gegen den sudanesischen Staatspräsidenten Omar al Bashir Anklage vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) erhoben, was die Afrikanische Union (AU) zu massiver Kritik am IStGH veranlasste. Das Verfahren gegen Kenias Staatspräsidenten Uhuru Kenyatta, das am 5. Februar 2014 eröffnet werden soll, ließ die afrikanischen Stimmen zu einem Chor anschwellen, der Ausnahmeregelungen für amtierende Staatschefs im Römischen Statut und eine Aussetzung des Verfahrens gegen Kenyatta fordert.
Hinter der Kritik der AU steht zum einen der Wunsch, in ihrem Bemühen um die Herstellung von Frieden und Sicherheit auf dem eigenen Kontinent vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) und der EU ernst genommen zu werden. Zum anderen möchten die regierenden politischen Eliten vieler afrikanischer Staaten die EU und andere westliche Staaten davon abbringen, ihren politischen Dialog mit Staaten Afrikas auf Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit zu fokussieren, was sie zusehends als Bevormundung empfinden. Die Versammlung der Vertragsstaaten des IStGH, die vom 20. bis 28. November 2013 in Den Haag tagte, kam Kenia entgegen, indem sie die Verfahrensregeln änderte. Der Grundkonflikt zwischen AU und EU um Artikel 27 des Römischen Statuts und den Wunsch der afrikanischen Staaten, amtierende Staatspräsidenten von der Gerichtsbarkeit des IStGH auszunehmen, wurde allerdings nicht entschärft. Beide Seiten sollten die Zeit bis zum nächsten EU-Afrika-Gipfel im April 2014 nutzen, um ihre Perzeptionen internationaler Strafgerichtsbarkeit einander wieder anzunähern.