Die Einführung eines europäischen Kurzarbeitergelds könnte die EU als Solidarunion sichtbar machen und damit langfristig den Weg für eine europäische Arbeitslosenversicherung ebnen, meint Peter Becker.
Kurz gesagt, 16.09.2016 Research AreasPeter Becker
Die Einführung eines europäischen Kurzarbeitergelds könnte die EU als Solidarunion sichtbar machen und damit langfristig den Weg für eine europäische Arbeitslosenversicherung ebnen, meint Peter Becker.
Die Eurokrise hat gezeigt, dass die Wirtschafts- und Währungsunion weiterentwickelt werden muss, um dauerhaft bestehen bleiben zu können. Hierfür wird immer wieder die Einführung einer europäischen Arbeitslosenversicherung vorgeschlagen, die als Mechanismus der automatischen Stabilisierung negative Konjunkturentwicklungen abfedern und zugleich als Zeichen gegenseitiger Solidarität den sozialen Zusammenhalt in der Eurozone festigen könnte. Wäre ein Mitgliedstaat besonders stark von einer Rezession und damit von steigender Arbeitslosigkeit betroffen, würde die gemeinsame Versicherung einspringen. Obwohl die makroökonomische Stabilisierungswirkung einer europäischen Arbeitslosenversicherung nicht bezweifelt wird, ist deren Einführung keineswegs konsensfähig. Offensichtlich ist der Schritt noch zu groß, einen zentralen Bereich nationaler Wohlfahrtsstaatlichkeit zu harmonisieren und eine neue Form transnationaler Transfer- und Solidaritätsleistungen einzuführen.
Ein erster kleiner Schritt auf dem Weg zu einer europäischen Arbeitslosenversicherung könnte ein europäisches Kurzarbeitergeld sein. Ein solches in seinem Anwendungsbereich wie auch in seinem finanziellen Volumen begrenztes Instrument könnte der Einstieg in ein soziales Europa sein. Wenngleich die Stabilisierungswirkung eines Kurzarbeitergeldes in der Eurozone gering ausfiele, wäre es geeignet, eine größere sozialpolitische Verantwortung der Europäischen Union sichtbar zu machen.
Divergenz der nationalen Sozialsysteme
Das Kernproblem beim Ausbau einer einheitlichen europäischen Sozialpolitik besteht darin, dass die mitgliedstaatlichen Sozialstaatsmodelle und die sozialen Sicherungssysteme sich grundlegend voneinander unterscheiden. So divergiert die Höhe der Sozialleistungen in den EU-Mitgliedstaaten noch immer deutlich. Große Unterschiede bestehen auch in der Ausgestaltung der nationalen Sozialsysteme wie den Rentensystemen, den Leistungen im Pflege- oder Krankheitsfall und der sozialen Mindestsicherung. Auch die gewachsenen nationalen Versicherungssysteme bei Arbeitslosigkeit weisen große Unterscheide auf – bei der Höhe des Arbeitslosengeldes und der Dauer des Bezugs, bei der Finanzierungsform, beim Kreis der Anspruchsberechtigten und bei den Voraussetzungen für den Anspruch auf Lohnersatzleistungen.
Angesichts dieser großen Unterschiede würde die Einführung einer europäischen Arbeitslosenversicherung eine vorherige Harmonisierung der nationalen Systeme und Arbeitsmärkte erfordern. Dies setzt eine große Veränderungs- und Anpassungsbereitschaft in den Mitgliedstaaten und bei den nationalen Sozialpartnern voraus. Diese Bereitschaft ist umso geringer, als mit der europäischen Arbeitslosenversicherung absehbar hohe Transferleistungen zwischen den nationalen Systemen einhergehen würden. Vorbehalte und Widerstände, die mit der Einführung einer europäischen Arbeitslosenversicherung verbunden sind, könnten mit dem vergleichsweise kleinen Projekt eines europäischen Kurzarbeitergeldes umgangen werden.
Ein europäisches Kurzarbeitergeld
Für die Mehrheit der Mitgliedstaaten in der Eurozone wäre die Einführung eines konjunkturellen Kurzarbeitergeldes eine beschäftigungspolitische Neuerung, die keinen Anpassungsbedarf der bestehenden nationalen Systeme mit sich bringt. Und gerade für viele ost- und südeuropäische Mitgliedstaaten, die besonders stark von der Wirtschaftskrise betroffen waren und zum Teil noch sind, könnte die Einführung eines solchen Kriseninstruments attraktiv sein.
Insgesamt sechs Mitgliedstaaten verfügen bereits über ein Kurzarbeitergeld oder ein ähnliches Instrument, wobei es auch hier Unterschiede bei Leistungshöhe, Finanzierungsform und Anspruchsvoraussetzungen gibt. Diese allerdings sind sehr viel kleiner und damit die Anpassungsnotwendigkeit geringer als bei der Harmonisierung der nationalen Arbeitslosenversicherungen. Ein konjunkturelles europäisches Kurzarbeitergeld könnte in diesen Staaten eine Ergänzung der nationalen Systeme sein.
Auch von den Sozialpartnern wird das konjunkturelle Kurzarbeitergeld als Instrument der beschäftigungspolitischen Krisenpolitik durchgehend positiv bewertet, und internationale Organisationen wie die OECD empfehlen seine Einführung. Denn die Kurzarbeit hat wesentlich dazu beigetragen, den Abbau von Arbeitsplätzen während der Wirtschaftskrise zu begrenzen und die sozialen Folgen der Krise abzufedern. Diese positiven Erfahrungen der Zusammenarbeit von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und der öffentlicher Hand mit dem Ziel, die sozialen Kosten einer Wirtschaftskrise gemeinsam zu begrenzen, könnten nun für die EU genutzt werden. Sinnvoll wäre es, die reduzierte Arbeitszeit zur Weiterqualifizierung der Beschäftigten zu nutzen. Die EU verfügt mit dem bestehenden EU-Globalisierungsfonds bereits über ein Instrument, mit dem sie Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer bezuschusst und das sie mit einem europäischen Kurzarbeitergeld koppeln könnte.
Neben der Europäischen Kommission könnten es auch die europäischen Sozialpartner sein, die die Initiative zur Schaffung eines europäischen Kurzarbeitergeldes ergreifen. Sie könnten so die Chance nutzen, europäische Solidarität sichtbar und unmittelbar erfahrbar zu machen, und damit den Weg für eine europäische Sozialunion bereiten.
Der Text ist auch bei EurActiv.de erschienen.
Die Suche nach der Balance zwischen europäischer Solidarität und nationaler Zuständigkeit
Eine neue EU-Politik im Werden
Europäisierung ohne Souveränitätsverlust
Beitrag zu einer Sammelstudie 2011/S 18, 22.07.2011, 147 Pages, pp. 19–27