Anfang Mai sprach sich der französische Außenminister Bernard Kouchner unter Berufung auf die »Responsibility to Protect« für eine militärisch gestützte Hilfsoperation in Myanmar aus, um die Opfer der Zyklonkatastrophe notfalls gegen den Widerstand ihrer eigenen Regierung mit humanitären Gütern zu versorgen. Dieser Vorstoß entfachte eine Debatte über den Inhalt und die völkerrechtliche Verankerung der Schutzverantwortung. Schon vor ihrer Aufnahme in das Abschlussdokument des Weltgipfels der Vereinten Nationen von 2005 wurde die »Responsibility to Protect« als »sich herausbildende Norm« charakterisiert. Eine solche Beschreibung greift jedoch insofern zu kurz, als einzelne Elemente bereits fester Bestandteil des Völkerrechts sind. Andererseits geht sie dort zu weit, wo der Wunsch nach Schaffung weitergehender völkerrechtlicher Rechte und Pflichten im Sinne der Schutzverantwortung nicht oder noch nicht die nötige Unterstützung der Staatengemeinschaft findet.